Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerben Überprüfung

    Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

    Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummeldet, deren/dessen Zuverlässigkeit überprüft die Gewerbebehörde anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.

    Beschreibung

    Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:

    • An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
      • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
      • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
      • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
      • Edelsteine, Perlen und Schmuck
      • Altmetallen
    • Auskunfteien, Detekteien
    • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
    • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
    • Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
    • Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge

    zuständige Stelle

    Gewerbebehörde

    Zuständigkeit

    Gewerbebehörde

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Montabaur - Fachbereich 4 - Bürgerdienste, Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 8

    56410 Montabaur

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Montag 8:00 - 16:00 Uhr durchgehend Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr durchgehend Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr durchgehend Donnerstag 9:00 - 18:00 Uhr durchgehend Freitag 8:00 - 12:30 Uhr Bürgerbüro - Telefonnummer 02602 / 126 - 123

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02602 126-0

    Fax: 02602 126-150

    E-Mail: info@montabaur.de

    Weitere Informationen

    Standesamt, Bürgerbüro, Melderecht, Pässe (Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe usw.), amtliche Beglaubigungen, Auskunftstelle soziale Angelegenheiten, Entgegennahme Rentenanträge und Amtshilfe in Sozialversicherungsangelegenheiten

    Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brand,- Zivil- und Katastrophenschutz, Kommunale Vollzugsbeamte, Gewerbe, Gaststättengesetz (Erlaubnis, Abnahme, Widerrufsverfahren, Schließung), Jugendschutz und Jagdwesen

    Öffentlicher Personennahverkehr, Untere Straßenverkehrsbehörde nach der StVO, Anordnung von Verkehrszeichen und -einrichtungen, Verkehrsplanung / Unfallkommission, Ordnungswidrigkeitsverfahren, Bußgeldstelle

    Schulen, Organisation der Schulbuchausleihe, Lernmittelfreiheit, Schulsozialarbeit, Volkshochschule, Kommunale Kindertagesstätten, Bedarfsplanung

    Jugendarbeit, Haus der Jugend Montabaur, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Koordination Flüchtlingshilfe und Integration, Generationenbüro (Förderung Bürgerengagement ), Sportstättenentwicklung, Sportstättenleitplanung der VG, Sportanlagenbau und Finanzierung

    Organisation und Durchführung des Kulturprogramms der Stadt, Heimat- / Brauchtumspflege (u.a. Kirmes, Frühlingsfeste, Fastnacht, Heimatfeste), Vereine, Citymanagement, Stadtmarketing, Stadtbibliothek und Onleihe

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
      • bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
      • bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
      • bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
    • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
      • bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
      • bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
      • bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
    • Onlineverfahren möglich: nein

    Voraussetzungen

    Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um.

    2. Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein.

    3. Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit.

    Fristen

    Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes

    Kosten

    Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de