Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen
Sie können öffentliche Straßen und Wege auch anders nutzen, als nur für den Verkehr und den Gemeingebrauch. Dafür benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Beschreibung
Jeder kann öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen wie vorgesehen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein:
- Baustelleneinrichtungen
- Verkauf von Waren aller Art
- Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie
- Aufstellen von Baugerüsten und Containern
- Veranstaltungen und Straßenfeste
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein gehört zum Landkreis Kusel und umfasst die Städte Lauterecken und Wolfstein sowie die Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach und Wiesweiler.
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 2 - Ordnung und Verkehr
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sabine Becker
Internet
Kreisverwaltung Kusel - Referat 22 - Straßenverkehr, Verkehrswirtschaft, KFZ- Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Kfz-Zulassungstelle Montag bis Mittwoch 07:15 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr Außenstelle Schönenberg-Kübelberg: Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstr. 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Außenstelle Lauterecken: Verbandsgemeindeverwaltung, Schulstr. 6a, 67742 Lauterecken Montag bis Donnerstag 07:15 - 12:00 Uhr  Montag bis Dienstag 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 17:00 Uhr Freitag 07:15 - 11:30 Uhr Bitte beachten: Die Führerscheinstelle ist mittwochs nachmittags geschlossen.
Kontakt
E-Mail: fs-stelle@kv-kus.de
E-Mail: kfz-stelle@kv-kus.de
Telefon Festnetz: 06381 424-0
Fax: 06381 424-126
Kontaktperson
Frau Sabine Becker
Internet
erforderliche Unterlagen
- Hauptantrag:
- Formlos oder per Formblatt - Nachweise (Optional, je nach Art der Sondernutzung):
- Maßstabsgerechter Lageplan
- Fotos / Zeichnungen der Örtlichkeit
- Baustelleneinrichtungsplan
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Es sind keine bestimmten Voraussetzungen erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Wenn sie die Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen wollen, können Sie den Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder es steht, je nach Angebot, im Internet zum Download zur Verfügung. Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Online-Dienst zu nutzen. Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht:
- Sie stellen einen Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde.
- Beschreiben Sie so präzise wie möglich die Art, den Standort, das Ausmaß sowie die Dauer der geplanten Sondernutzung. Weiterhin nennen Sie die Auswirkungen auf die betroffene Fläche.
- Die zuständige Stelle prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung und die Voraussetzungen für eine Erteilung.
- Nach der Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
- Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder/und erteilt sie widerruflich.
- Die zuständige Stelle kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen, deren Einhaltung kontrolliert und Verstöße geahndet werden können.
Fristen
- Fristtyp: Antragsfrist
Bemerkung: Es gibt keine Frist.
- Fristtyp: Geltungsdauer
Bemerkung: Zeitlich beschränkt beziehungsweise auf Widerruf.
- Fristtyp: Widerspruchsfrist
Bemerkung: Es gilt die gesetzliche Widerspruchsfrist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art der Sondernutzung.
Kosten
- Kostentyp: variabel
- Die Kostenhöhe variiert je nach Art, Zeitraum und Fläche der Sondernutzung.
- Die Kostenhöhe ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Je nach Art und Umfang der Sondernutzung, sollten Sie den Antrag rechtzeitig im Vorwege stellen, damit genug Zeit für entsprechende Prüfverfahren eingeräumt werden kann.
- Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (beispielsweise für Werbeanlagen oder Warenautomaten).
- Bei Arbeiten an der Straße können zusätzlich ein Aufgrabeschein sowie eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich sein.
- Je nach Art der Sondernutzung ist aufgrund jeweiliger Prüfverfahren ein entsprechender zeitlicher Vorlauf einzuplanen.
Bemerkungen
Wegen der Komplexität gerade bei Großveranstaltungen aber auch wegen der grundsätzlichen Koordination der Veranstaltung zu anderen Verkehrsereignissen (z.B. Arbeitsstellen an Straßen etc.) empfiehlt es sich eine telefonische Kontaktaufnahme frühzeitig mit der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde herbeizuführen, bei der auch weitere Details und Einzelheiten erörtert werden können.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 28.08.2023
Stichwörter
Traditionsumzüge, Radrennen, Volkswanderungen, St. Martin, Prozessionen, Karnevalsumzug, Musik, Verkehrsumleitung, Sondernutzungserlaubnisse, Autorennen, Verkehrsregelung, Kirmes, Genehmigung, St. Martinsumzug, Stadtlauf, Verkehrslenkung, Silvesterlauf, Sperrungen, Straßensperren, Umzüge,