Zielabweichungsverfahren durchführen
Durch das Zielabweichungsverfahren können öffentliche Stellen und private Bauherren mit Ihrem Vorhaben von der geplanten Raumordnung abweichen.
Beschreibung
Zielabweichungsverfahren ist ein Verfahren, um im Einzelfall eine Abweichung von einem Ziel des Landesentwicklungsprogramms oder eines regionalen Raumordnungsplans zulassen zu können, wenn die Abweichung aufgrund veränderter Tatsachen oder Erkenntnisse unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und das Landesentwicklungsprogramm oder der regionale Raumordnungsplan in seinen Grundzügen nicht berührt wird.
Zuständigkeit
Für die Zulassung einer Abweichung von einem Ziel des Landesentwicklungsprogramms oder einem Ziel eines regionalen Raumordnungsplans wenden Sie sich an die oberen Landesplanungsbehörden
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz) bzw.
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Neustadt an der Weinstraße).
Ansprechpartner
Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz