Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnungsteuer

    Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung noch eine Zwei- oder Nebenwohnung haben, dann müssen Sie eventuell eine Zweiwohnungssteuer zahlen.

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden in Thüringen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

    In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

    Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Ausnahmen:
    Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Nesse-Apfelstädt - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Zinzendorfstraße 1

    99192 Nesse-Apfelstädt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Innenhof des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 8  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Öffentlicher Personennahverkehr
      Linien:
      • Bus: Regionale Verkehrsgemeinschaft Gotha Linien 870, 880, 881, 891 und 895
      • Bus: Regionalbus Arnstadt Linie 351
      • Regionalbahn: Deutsche Bahn RB + RE

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag geschlossen Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Andere Termine nach Vereinbarung

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Zweitwohnungsabgabe, Nebenwohnung, Nebenwohnungsteuer, Nebenwohnsitzsteuer, Zweitwohnsitzsteuer, Zweitwohnungssteuer, Ferienwohnung, Zweitwohnsitz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de