Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnungsteuer

    Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung noch eine Zwei- oder Nebenwohnung haben, dann müssen Sie eventuell eine Zweiwohnungssteuer zahlen.

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden in Thüringen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

    In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

    Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Ausnahmen:
    Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 15

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00–17:00 Uhr Dienstag 08:00–17:00 Uhr Mittwoch 08:00–17:00 Uhr Donnerstag 08:00–17:00 Uhr Freitag 08:00–17:00 Uhr Samstag 10:00–12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03606 677-0(Zentrale)

    Fax: 03606 677-900

    E-Mail: einwohnermeldeamt@heilbad-heiligenstadt.de

    Version

    Technisch erstellt am 14.01.2008

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 19.04.2012

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Zweitwohnungsabgabe, Ferienwohnung, Zweitwohnungssteuer, Nebenwohnungsteuer, Nebenwohnsitzsteuer, Nebenwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitzsteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024