Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Nebenwohnsitz anmelden

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde als Nebenwohnung anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und auch bewohnen, ist eine Wohnung ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Hierzu ist gesetzlich geregelt, dass Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung ist. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo sich der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen befindet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) der Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft, in der die Nebenwohnung liegt. 

    Ansprechpartner

    Gemeinde Harztor - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ilgerstraße 23

    99768 Harztor

    OT Ilfeld

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 8  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz auf dem Hof der Verwaltung
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: HSB-Bahnhof Ilfeld
    • Haltestelle: Bushaltestelle Lindenallee, Ilfeld

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 036331 373-60

    Telefon Festnetz: 036331 373-43

    E-Mail: einwohnermeldeamt@harztor.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Harztor

    Empfänger: Gemeinde Harztor

    IBAN: DE84 8205 4052 0305 0083 58

    BIC: HELADEF1NOR

    Bankinstitut: Kreissparkasse Nordhausen

    Weitere Informationen

    Das Bau- und Ordnungsamt (hinteres Gebäude) ist barierefrei (Rollstuhlgerecht) zu erreichen.

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Anmeldung (Meldeschein) bei der Meldebehörde (Meldeschein ist bei der Meldebörde erhältlich)
    • Personalausweis oder Reisepass (zur Wohnort- bzw. Anschriftenänderung)
    • Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 02.12.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Nebenwohnsitz, Nebenwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de