Nebenwohnsitz anmelden
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und auch bewohnen, ist eine Wohnung ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Hierzu ist gesetzlich geregelt, dass Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung ist. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo sich der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen befindet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) der Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft, in der die Nebenwohnung liegt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ellrich - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Tina Othmani
Telefon Festnetz: 036332 25119
Internet
Bankverbindung
Stadt Ellrich
Empfänger: Stadt Ellrich
IBAN: DE60 8205 4052 0035 0403 30
BIC: HELADEF1NOR
Bankinstitut: Kreissparkasse Nordhausen
Stadt Ellrich
Empfänger: Stadt Ellrich
IBAN: DE18 2689 1484 0900 1000 00
BIC: GENODEF1OHA
Bankinstitut: Volksbank im Harz
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Anmeldung (Meldeschein) bei der Meldebehörde (Meldeschein ist bei der Meldebörde erhältlich)
- Personalausweis oder Reisepass (zur Wohnort- bzw. Anschriftenänderung)
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 02.12.2021
Stichwörter
Zweitwohnung, Nebenwohnsitz, Nebenwohnung, Zweitwohnsitz