Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Nebenwohnsitz anmelden

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde als Nebenwohnung anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und auch bewohnen, ist eine Wohnung ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Hierzu ist gesetzlich geregelt, dass Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung ist. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo sich der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen befindet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) der Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft, in der die Nebenwohnung liegt. 

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 15

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr Samstag 10:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03606 677-0

    Fax: 03606 677-900

    E-Mail: einwohnermeldeamt@heilbad-heiligenstadt.de

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 15

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: B
      • Bus: A

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00-17:00 Uhr Dienstag 08:00-17:00 Uhr Mittwoch 08:00-17:00 Uhr Donnerstag 08:00-17:00 Uhr Freitag 08:00-17:00 Uhr Samstag 10:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03606 677-0(Zentrale)

    Fax: 03606 677-900

    E-Mail: einwohnermeldeamt@heilbad-heiligenstadt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Anmeldung (Meldeschein) bei der Meldebehörde (Meldeschein ist bei der Meldebörde erhältlich)
    • Personalausweis oder Reisepass (zur Wohnort- bzw. Anschriftenänderung)
    • Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 02.12.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Nebenwohnung, Nebenwohnsitz, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de