Gemeinschaftsschule Aufnahme

    Gemeinschaftsschule

    Hier erhalten Sie Informationen zur Schulart der Gemeinschaftsschule.

    Beschreibung

    Die Thüringer Gemeinschaftsschule (TGS) bereichert das Thüringer Schulsystem um eine weitere Schulart. Diese steht gleichberechtigt neben der Grundschule, der Regelschule und dem Gymnasium. An der Gemeinschaftsschule lernen alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam mindestens bis zur Klassenstufe 8. Je nach gewünschtem Abschluss und Leistungsstand des Kindes erfolgt ab der Klassenstufe 9 das abschlussbezogene Lernen, da an der Thüringer Gemeinschaftsschule jeder allgemein bildende Schulabschluss (Hauptschulabschluss, Qualifizierender Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, schulischer Teil der Fachhochschulreife sowie die allgemeine Hochschulreife) erreicht werden kann. Für alle Schülerinnen und Schüler wird das Lernen individuell geplant, so dass die besten Voraussetzungen für den schulischen Erfolg gewährleistet sind. Damit werden an der Thüringer Gemeinschaftsschule aktuelle erziehungswissenschaftlichen Erkenntnisse aufgegriffen.

    Die Struktur der Thüringer Gemeinschaftsschule:

    Klassenstufen Thüringer Schulgesetz § 4

    "(4) Die Gemeinschaftsschule umfasst die Klassenstufen 1 bis 12. [...] Die Schulart Gemeinschaftsschule deckt das Angebot der Schulart Grundschule oder der Schulart Regelschule mit ab.

    (5) Abweichend von Absatz 4 kann die Gemeinschaftsschule die Klassenstufen 1 bis 10 umfassen. In dem Fall muss das Angebot zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife durch die Kooperation mit einem Gymnasium gewährleistet werden.

    (6) Für eine Übergangszeit von bis zu zehn Jahren ab Errichtung oder Schulartänderung kann die Gemeinschaftsschule zunächst mit der Klassenstufe 5 beginnen; für diesen Fall muss das für die Klassenstufen 1 bis 4 erforderliche Angebot durch eine Grundschule gewährleistet werden."

    Flexible Schuleingangsphase Die Klassenstufen 1 und 2 können je nach Entwicklungsstand des Kindes in ein bis drei Schulbesuchsjahren absolviert werden. Damit wird Kindern die Zeit gegeben, die sie für ihre Entwicklung wirklich brauchen.

    Individuelle Abschlussphase Auf den jeweiligen Schüler zugeschnitten ist auch die Schulabschlussphase. So kann die Klassenstufe 9 des auf den Hauptschulabschluss bezogenen Teils der Regelschule und der Gemeinschaftsschule in einem oder -auf Antrag der Eltern -in zwei Schuljahren absolviert werden. Damit wird der Unterricht zunehmend individualisiert und praxisorientiert gestaltet.

    Versetzungsentscheidungen An der Gemeinschaftsschule gibt es bis Klassenstufe 8 keine Versetzungsentscheidung.

    Verbale Leistungseinschätzungen ergänzen Noten Leistungen werden in allen Schularten künftig mit Noten bewertet und zusätzlich verbal eingeschätzt. Die verbale Leistungseinschätzung gibt es in Form von Bemerkungen zur Lernentwicklung, auf deren Grundlage individuelle Fördermaßnahmen festgelegt werden können. Das Nebeneinander von verbaler Leistungseinschätzung und Noten ermöglicht es den Schülern, sich mit der Leistungsbeurteilung besser zu identifizieren und damit zu einer realen Selbsteinschätzung zu gelangen. Die Lehrer erhalten die Möglichkeit zu mehr Differenzierung in der Einschätzung. An der Gemeinschaftsschule gibt es außerdem die Möglichkeit, in bestimmten Klassenstufen ganz auf Noten zu verzichten. Dazu ist ein Beschluss der Schulkonferenz nötig.

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

    Zuständigkeit

    Fragen Sie bei Ihrem Schulträger, dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt nach, wo sich die nächstgelegene Gemeinschaftsschule befindet.

    Eine aktuelle Übersicht der Gemeinschaftsschulen können Sie im Thüringer Schulportal abrufen.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Schloß

    07607 Eisenberg

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Schützenplatz
    Postfachadresse

    Postfach 1310

    07602 Eisenberg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.

    Kontakt

    Fax: 036691 70-742

    Telefon Festnetz: 036691 70-226

    E-Mail: sv@lrashk.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    Die Parkplätze für Besucher des Landratsamtes befinden sich im Schloßhof.

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 07.04.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English