Gemeinschaftsschule Aufnahme

    Gemeinschaftsschule

    Hier erhalten Sie Informationen zur Schulart der Gemeinschaftsschule.

    Beschreibung

    Die Thüringer Gemeinschaftsschule (TGS) bereichert das Thüringer Schulsystem um eine weitere Schulart. Diese steht gleichberechtigt neben der Grundschule, der Regelschule und dem Gymnasium. An der Gemeinschaftsschule lernen alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam mindestens bis zur Klassenstufe 8. Je nach gewünschtem Abschluss und Leistungsstand des Kindes erfolgt ab der Klassenstufe 9 das abschlussbezogene Lernen, da an der Thüringer Gemeinschaftsschule jeder allgemein bildende Schulabschluss (Hauptschulabschluss, Qualifizierender Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, schulischer Teil der Fachhochschulreife sowie die allgemeine Hochschulreife) erreicht werden kann. Für alle Schülerinnen und Schüler wird das Lernen individuell geplant, so dass die besten Voraussetzungen für den schulischen Erfolg gewährleistet sind. Damit werden an der Thüringer Gemeinschaftsschule aktuelle erziehungswissenschaftlichen Erkenntnisse aufgegriffen.

    Die Struktur der Thüringer Gemeinschaftsschule:

    Klassenstufen Thüringer Schulgesetz § 4

    "(4) Die Gemeinschaftsschule umfasst die Klassenstufen 1 bis 12. [...] Die Schulart Gemeinschaftsschule deckt das Angebot der Schulart Grundschule oder der Schulart Regelschule mit ab.

    (5) Abweichend von Absatz 4 kann die Gemeinschaftsschule die Klassenstufen 1 bis 10 umfassen. In dem Fall muss das Angebot zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife durch die Kooperation mit einem Gymnasium gewährleistet werden.

    (6) Für eine Übergangszeit von bis zu zehn Jahren ab Errichtung oder Schulartänderung kann die Gemeinschaftsschule zunächst mit der Klassenstufe 5 beginnen; für diesen Fall muss das für die Klassenstufen 1 bis 4 erforderliche Angebot durch eine Grundschule gewährleistet werden."

    Flexible Schuleingangsphase Die Klassenstufen 1 und 2 können je nach Entwicklungsstand des Kindes in ein bis drei Schulbesuchsjahren absolviert werden. Damit wird Kindern die Zeit gegeben, die sie für ihre Entwicklung wirklich brauchen.

    Individuelle Abschlussphase Auf den jeweiligen Schüler zugeschnitten ist auch die Schulabschlussphase. So kann die Klassenstufe 9 des auf den Hauptschulabschluss bezogenen Teils der Regelschule und der Gemeinschaftsschule in einem oder -auf Antrag der Eltern -in zwei Schuljahren absolviert werden. Damit wird der Unterricht zunehmend individualisiert und praxisorientiert gestaltet.

    Versetzungsentscheidungen An der Gemeinschaftsschule gibt es bis Klassenstufe 8 keine Versetzungsentscheidung.

    Verbale Leistungseinschätzungen ergänzen Noten Leistungen werden in allen Schularten künftig mit Noten bewertet und zusätzlich verbal eingeschätzt. Die verbale Leistungseinschätzung gibt es in Form von Bemerkungen zur Lernentwicklung, auf deren Grundlage individuelle Fördermaßnahmen festgelegt werden können. Das Nebeneinander von verbaler Leistungseinschätzung und Noten ermöglicht es den Schülern, sich mit der Leistungsbeurteilung besser zu identifizieren und damit zu einer realen Selbsteinschätzung zu gelangen. Die Lehrer erhalten die Möglichkeit zu mehr Differenzierung in der Einschätzung. An der Gemeinschaftsschule gibt es außerdem die Möglichkeit, in bestimmten Klassenstufen ganz auf Noten zu verzichten. Dazu ist ein Beschluss der Schulkonferenz nötig.

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

    Zuständigkeit

    Fragen Sie bei Ihrem Schulträger, dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt nach, wo sich die nächstgelegene Gemeinschaftsschule befindet.

    Eine aktuelle Übersicht der Gemeinschaftsschulen können Sie im Thüringer Schulportal abrufen.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Wartburgkreis - Amt für Liegenschaften und Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Erzberger Allee 14

    36433 Bad Salzungen

    Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    Landratsamt

    Bus: Stadtlinie A

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: und nach Vereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03695 61-6200

    Fax: 03695 61-6299

    E-Mail: gebaeudewirtschaft@wartburgkreis.de

    Bankverbindung

    Landratsamt Wartburgkreis

    Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis

    IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10

    BIC: HELADEF1WAK

    Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

    Formulare

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen.

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2009 (von: Frank Schubert)

    Technisch geändert am 06.10.2023 (von: Fischer, Jana)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 07.04.2015

    Version

    Technisch erstellt am 13.02.2012 (von: Michaela Endler)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)