EU-Heimtierausweis Ausstellung

    Reisen mit Heimtieren (Haustieren)

    Hier erhalten Sie Informationen dazu, wenn Sie mit einem Haustier in das Ausland verreisen bzw. es aus dem Ausland einführen möchten.

    Beschreibung

    Wenn Sie bei einer Reise ins Ausland Ihr Haustier (offiziell: "Heimtier") mitnehmen wollen oder ein im Ausland erworbenes Haustier nach Deutschland einführen möchten, müssen Sie verschiedene Regelungen beachten.

    Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU und bestimmten anderen Staaten (z.B. Norwegen, Schweiz)

    Folgendes wird gefordert (gilt für bis zu fünf Tiere):

    • vom Haustierarzt ausgestellter EU-Heimtierpass (auch: "Pet Passport") mit Nachweis der geforderten Tollwutimpfung
    • Kennzeichnung durch einen elektronischen Transponder (Mikrochip) oder durch eine Tätowierung . Die Kennzeichnung mit Mikrochip ist ab dem 03.07.2011 verbindlich, gilt jedoch nur für bis dahin noch nicht gekennzeichnete Tiere.

    Abweichend davon gelten in den EU-Staaten Irland, Malta, Schweden, Finnland und dem Vereinigten Königreich übergangsweise bis zum 31.12.2011 verschärfte Anforderungen, über die das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz informiert.

    Reisen mit Papageien und Sittichen innerhalb der EU

    Sie benötigen eine vom Amtstierarzt ausgestellte

    • "Gesundheitsbescheinigung Papageien und Sittiche"

    Reisen mit anderen Vögeln sowie mit Hauskaninchen

    Es sind keine besonderen Anforderungen zu erfüllen (gilt für höchstens drei Tiere). (Quelle § 38 Abs.1 Punkt a und c BmTierSSchV)

    Reisen mit anderen Tieren als den genannten sowie Reisen in Nicht-EU-Länder

    Informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrem Haustierarzt oder bei der zuständigen Botschaft.

    Bei Reisen mit Heimtieren in Drittländer mit ungünstigem oder unbekanntem Tollwutstatus ist zusätzlich die Wirksamkeit der Tollwutschutzimpfung durch eine Titerbestimmung vor Beginn der Reise zu bestätigen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Haustierärzten.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Weimarer Land - Tiergesundheitsüberwachung

    Aktuelles

    Das Aufgabengebiet Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz- und Tierarzneimittelüberwachung umfasst: - Registrierung und Überwachung von Tierhaltungen - Bearbeitung von Tierschutzanzeigen - Tierseuchenvorbeuge und Tiergesundheitsschutz in   Nutztierbeständen - Überwachung des Tierverkehrs - Anfertigung von Seuchenfreiheitsbescheinigungen   und Gesundheitszeugnissen - Entnahme, Abholung, Sicherstellung von Proben zu   amtlichen Untersuchungen - Überwachung von Ausstellungen und Auktionen - Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln - Überwachung der Beseitigung oder Verwertung   tierischer Nebenprodukte

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
    Anzahl: 200
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Maren Eckert)

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Bei der Einfuhr von Heimtieren aus Drittländern mit unbekannten oder ungünstigem Tollwutstatus: Tollwut-Titerbestimmung, die mind. 30 Tage nach der Impfung und mind. 3 Monate vor Einreise in einem EU-zugelassenen Labor durchgeführt worden sein muss.

    Kosten

    Die Kosten für den EU-Heimtierpass werden nach der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie mehr als fünf Tiere (Hunde, Katzen oder Frettchen) ein- oder ausführen wollen, gelten die Anforderungen für die Verbringung zu Handelszwecken.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 24.05.2011

    Version

    Technisch erstellt am 27.05.2011 (von: Frank Plaue)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)