Ermäßigung der Gebühr für Kindertageseinrichtungen beantragen
Wenn sie Sozialleistungen beziehen, müssen Sie in der Regel keine Elternbeiträge für die Betreuung ihres Kind/ihrer Kinder in einem Kindergarten oder in der Kindertagespflege bezahlen.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Kostenbeiträge festgesetzt. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen oder bei Erhalt von Sozialleistungen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einem Kindergarten oder der Kindertagespflege ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Hinweise für Altenburger Land: Kinder, Jugend und Familie
Die Anmeldung für eine Kindertageseinrichtung erfolgt direkt vor Ort bei den Leiterinnen der jeweiligen Einrichtung.
Die Anmeldung für eine Kindertageseinrichtung erfolgt direkt vor Ort bei den Leiterinnen der jeweiligen Einrichtung.
Ansprechpartner
Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 20 - Wirtschaftliche Hilfen FB2
Adresse
Hausanschrift
Theater
Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1165
04581 Altenburg
Hausanschrift
Theater
Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Fachdienste Wirtschaftliche Hilfen FB2, Unterhalt und Vormundschaften, Allgemeiner Sozialer Dienst, Jugendarbeit/Kindertagesbetreuung, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld und sonst. Leistungen sowie Gesundheit sind für den Besucherverkehr wie folgt geöffnet: Dienstags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur individuellen Terminvereinbarung unter der Rufnummer 03447 586-0 auch außerhalb der Öffnungszeiten. Für den Fachdienst Unterhalt und Vormundschaften gilt: In den Bereichen Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss erfolgt donnerstags eine Beratung nur nach entsprechender Terminvereinbarung. Unterlagen können darüber hinaus im Empfangsbereich Lindenaustr. 9 abgegeben werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03447 586-568
Fax: 03447 586-520
erforderliche Unterlagen
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt, welche Unterlagen für eine Antragstellung beizubringen sind.
Formulare
Hinweise für Altenburger Land: Kinder, Jugend und Familie
Der Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge für Kindertagesstätten / Erlass von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege wird durch das Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst Controlling / Wirtschaftliche Hilfen bearbeitet.
Der Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge für Kindertagesstätten / Erlass von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege wird durch das Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst Controlling / Wirtschaftliche Hilfen bearbeitet.
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht beziehungsweise Ihre Kinder besuchen einen Kindergarten oder eine Kindertagespflege.
- Die finanzielle Belastung übersteigt ihre finanziellen Möglichkeiten
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 16.02.2023