Ermäßigung der Gebühr für Kindertageseinrichtungen beantragen
Wenn sie Sozialleistungen beziehen, müssen Sie in der Regel keine Elternbeiträge für die Betreuung ihres Kind/ihrer Kinder in einem Kindergarten oder in der Kindertagespflege bezahlen.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Kostenbeiträge festgesetzt. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen oder bei Erhalt von Sozialleistungen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einem Kindergarten oder der Kindertagespflege ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Ansprechpartner
Kindertagesstätte "Zwergenhaus"
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: direkt vorm Haus
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Öffnungszeiten
werktags von 6.00 - 17.00 Uhr Über Schließzeiten (Brücktage, Ferien) wird separat informiert.
Kontakt
Telefon Festnetz: 036640 22410
E-Mail: zwergenhaus@remptendorf.de
Internet
Kindertagesstätte "Lichtblicke"
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: direkt am Haus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Öffnungszeiten
werktags von 6.00 - 17.00 Uhr Schließzeiten (Brückentage, Ferien) werden gesondert bekannt gegeben.
Kontakt
Telefon Festnetz: 036643 22277
E-Mail: lichtblicke@remptendorf.de
Kindertagesstätte "Zaubermühle"
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: an der Kurklinik
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
werktags
Kontakt
Telefon Festnetz: 036640 40450
Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Wirtschaftliche Familienhilfen/Jugendamt - KITA Beitragsübernahme
Adresse
Hausanschrift
07903 Schleiz
Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 13 55
07903 Schleiz
Hausanschrift
Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Anlage zum Antrag Übernahme des Kindergartenbeitrages
Elternbeitragsübernahme - Anlage für Selbstständige
Antrag auf Übernahme Elternbeitrag
Bescheinigung vom Kindergarten
Stichwörter
KITA Kindergarten Beitragsübernahme
Gemeindeverwaltung Remptendorf - Soziales
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Besucherparkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Remptendorf - Wartehalle
Bus: 170, 180, 183, 186
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo geschlossen Di 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mi geschlossen Do 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Fr 9.00 - 11.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 036640 449-32
E-Mail: soziales@remptendorf.de
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Remptendorf
Empfänger: Gemeinde Remptendorf
IBAN: DE41 8305 0505 0000 0505 55
BIC: HELADEF1SOK
Bankinstitut: Kreissparkasse Saale-Orla
Weitere Informationen
Gemeindeverwaltung Remptendorf - Kasse
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Besucherparkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Remptendorf - Wartehalle
Bus: 170, 180, 183, 186
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo geschlossen Di 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mi geschlossen Do 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Fr 9.00 - 11.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 036640 449-13
E-Mail: kasse@remptendorf.de
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Remptendorf
Empfänger: Gemeinde Remptendorf
IBAN: DE41 8305 0505 0000 0505 55
BIC: HELADEF1SOK
Bankinstitut: Kreissparkasse Saale-Orla
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt, welche Unterlagen für eine Antragstellung beizubringen sind.
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht beziehungsweise Ihre Kinder besuchen einen Kindergarten oder eine Kindertagespflege.
- Die finanzielle Belastung übersteigt ihre finanziellen Möglichkeiten
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 16.02.2023