Ermäßigung der Gebühr für Kindertageseinrichtungen beantragen
Wenn sie Sozialleistungen beziehen, müssen Sie in der Regel keine Elternbeiträge für die Betreuung ihres Kind/ihrer Kinder in einem Kindergarten oder in der Kindertagespflege bezahlen.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Kostenbeiträge festgesetzt. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen oder bei Erhalt von Sozialleistungen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einem Kindergarten oder der Kindertagespflege ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Ansprechpartner
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Sachbearbeitung Kindertagesstättengebühren
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: auf der linken Seite der Zufahrt zum Schloß
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: im Innenhof
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Auf dem Graben (250 m Entfernung)
Linie:- Bus: S1, S2, B, D
- Haltestelle: Landratsamt
Linie:- Bus: B und D
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 03671 823-370
Telefon Festnetz: 03671 823-157
E-Mail: poststelle@kreis-slf.de
E-Mail: jugendamt@kreis-slf.de
Internet
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Sachgebiet Finanzielle Hilfen/ Unterhalt
Adresse
Postanschrift
Schloßstraße 24
07318 Saalfeld/Saale
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 6 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal" - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: "Zum Goldenen Anker"
Anzahl: 20 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Markt
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: nach telefonischer Vereinbarung Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 036705 67-110
Telefon Festnetz: 036705 67-141
Internet
erforderliche Unterlagen
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt, welche Unterlagen für eine Antragstellung beizubringen sind.
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht beziehungsweise Ihre Kinder besuchen einen Kindergarten oder eine Kindertagespflege.
- Die finanzielle Belastung übersteigt ihre finanziellen Möglichkeiten
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 16.02.2023
Stichwörter
Elternbeitrag, Kindergartenplatz, Erlass, Kindergartenanmeldungen, Soziale Staffelung, Übernahme, Jugendamt, Befreiung, Einkommen, Kindertagespflege, Kindergarten, Kostenbeitrag, Gebühr, Teilnahmebeitrag