Ermäßigung der Gebühr für Kindertageseinrichtungen beantragen
Wenn sie Sozialleistungen beziehen, müssen Sie in der Regel keine Elternbeiträge für die Betreuung ihres Kind/ihrer Kinder in einem Kindergarten oder in der Kindertagespflege bezahlen.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Kostenbeiträge festgesetzt. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen oder bei Erhalt von Sozialleistungen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einem Kindergarten oder der Kindertagespflege ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Sonneberg - 2.51.1 Sachgebiet Fachberatung / Ehrenamt, Sport / Wirtschaftliche Jugendhilfe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau E. Schwab
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Fax: 03675 871-9212
Telefon Festnetz: 03675 871-212
E-Mail: jugendamt@lkson.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt, welche Unterlagen für eine Antragstellung beizubringen sind.
Formulare
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht beziehungsweise Ihre Kinder besuchen einen Kindergarten oder eine Kindertagespflege.
- Die finanzielle Belastung übersteigt ihre finanziellen Möglichkeiten
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 16.02.2023