Ermäßigung der Gebühr für Kindertageseinrichtungen beantragen
Wenn sie Sozialleistungen beziehen, müssen Sie in der Regel keine Elternbeiträge für die Betreuung ihres Kind/ihrer Kinder in einem Kindergarten oder in der Kindertagespflege bezahlen.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Kostenbeiträge festgesetzt. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen oder bei Erhalt von Sozialleistungen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einem Kindergarten oder der Kindertagespflege ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.
Hinweise für Erfurt: Beratungsstelle für Familien mit Kindern
Hinweise für Erfurt: Bearbeitung von Entgelten für Kindertagesbetreuung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Kinder- und Jugendförderung
Adresse
Besucheranschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Steinplatz
Linie:- Bus: 9
- Haltestelle: Augustinerkloster
Linie:- Straßenbahn: 1, 5
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
Kontaktperson
Beratungsstelle für Familien mit Kindern ((Kita))
Telefon Festnetz: 0361 655-4813
E-Mail: beratungsstelle.kita@erfurt.de
Beratungsstelle für Familien mit Kindern ((Tagespflege))
Telefon Festnetz: 0361 655-4794
E-Mail: beratungsstelle.kita@erfurt.de
Beratungsstelle für Familien mit Kindern ((Krippe))
Telefon Festnetz: 0361 655-4817
E-Mail: beratungsstelle.kita@erfurt.de
Sekretariat Abt. Jugendarbeit
Telefon Festnetz: 0361 655-4751
Beratungsstelle für Familien mit Kindern
Telefon Festnetz: 0361 655-4813
E-Mail: beratungsstelle.kita@erfurt.de
Abteilung Kinder- und Jugendförderung
Telefon Festnetz: 0361 655-4751
E-Mail: jugendamt@erfurt.de
Internet
Formulare
Kita: Einkommensauskunft für Kitabetreuung
erforderliche Unterlagen
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt, welche Unterlagen für eine Antragstellung beizubringen sind.
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht beziehungsweise Ihre Kinder besuchen einen Kindergarten oder eine Kindertagespflege.
- Die finanzielle Belastung übersteigt ihre finanziellen Möglichkeiten
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 16.02.2023
Stichwörter
Elternbeitrag, Kindergartenplatz, Erlass, Kindergartenanmeldungen, Soziale Staffelung, Übernahme, Jugendamt, Befreiung, Einkommen, Kindertagespflege, Kindergarten, Kostenbeitrag, Gebühr, Teilnahmebeitrag