Katastrophenschutz
Beschreibung
Der Katastrophenschutz kommt dann zum Einsatz, wenn Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht mehr gewährleistet sind.
Aufgabenträger sind
- die Landkreise und kreisfreien Städte für die örtlichen Aufgaben des Katastrophenschutzes
- das Land für die zentralen Aufgaben des Katastrophenschutzes
Das Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) begründet keine "Allzuständigkeit" des Katastrophenschutzes. Die Zuständigkeit für Maßnahmen zum Strahlenschutz und zur Hochwasservorsorge bleibt auch im Katastrophenfall beim zuständigen Fachressort. Im Einsatz ist ergänzende Amtshilfe durch die Träger des Katastrophenschutzes möglich.
Die Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) gibt landeseinheitliche Mindeststandards für die Aufstellung, Organisation und Ausrüstung sowie für die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz vor.
Neben den Feuerwehren werden insbesondere die privaten Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk (Landesverband Sachsen, Thüringen) eingesetzt. Die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz baut auf der Fachausbildung der Thüringer Feuerwehren und Hilfsorganisationen auf. Als zentrale Ausbildungsstätte hat das Land die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz eingerichtet.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich für allgemeine Fragen an die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk oder die Hilfsorganisationen in Ihrer Gemeinde.
Für Notfälle wählen Sie den Notruf 112.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Triptis - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Marktplatz
Anzahl: 40 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Winkler (Leiter)
Frau Polle (Sachbearbeiterin Ordnungsamt)
Postanschrift
Markt 1
07819 Triptis
Fax: 036482 359-34
Telefon Festnetz: 036482 359-30
E-Mail: vg.ordnungsamt@triptis.de
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Zuständiges Fachressort für Hochwasserschutz:TMLFUN
Zuständige Fachressorts für Strahlenschutz:TMLFUN / TMSFG
Bemerkungen
Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Brandschutz und zum Hochwasserschutz.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Innenministerium am 10.05.2011
Stichwörter
THW