Technisches Hilfswerk: (Ehrenamtliche) Verpflichtung

    Katastrophenschutz

    Beschreibung

    Der Katastrophenschutz kommt dann zum Einsatz, wenn Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht mehr gewährleistet sind.

    Aufgabenträger sind

    • die Landkreise und kreisfreien Städte für die örtlichen Aufgaben des Katastrophenschutzes
    • das Land für die zentralen Aufgaben des Katastrophenschutzes

    Das Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) begründet keine "Allzuständigkeit" des Katastrophenschutzes. Die Zuständigkeit für Maßnahmen zum Strahlenschutz und zur Hochwasservorsorge bleibt auch im Katastrophenfall beim zuständigen Fachressort. Im Einsatz ist ergänzende Amtshilfe durch die Träger des Katastrophenschutzes möglich.

    Die Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) gibt landeseinheitliche Mindeststandards für die Aufstellung, Organisation und Ausrüstung sowie für die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz vor.

    Neben den Feuerwehren werden insbesondere die privaten Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk (Landesverband Sachsen, Thüringen) eingesetzt. Die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz baut auf der Fachausbildung der Thüringer Feuerwehren und Hilfsorganisationen auf. Als zentrale Ausbildungsstätte hat das Land die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz eingerichtet.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich für allgemeine Fragen an die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk oder die Hilfsorganisationen in Ihrer Gemeinde.
    Für Notfälle wählen Sie den Notruf 112.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bürgel

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    07616 Bürgel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036692 491-0

    Fax: 036692 22253

    E-Mail: buergermeister@stadt-buergel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Brand- und Katastrophenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 2

    07646 Stadtroda

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busplatz Rathaus
    • Haltestelle: Stadtroda Bahnhof
    Postfachadresse

    Postfach 1310

    07602 Eisenberg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036691 70-902

    Fax: 036691 70-788

    E-Mail: bks@lrashk.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zuständiges Fachressort für Hochwasserschutz:TMLFUN
    Zuständige Fachressorts für Strahlenschutz:TMLFUN / TMSFG

    Bemerkungen

    Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Brandschutz und zum Hochwasserschutz.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Innenministerium am 10.05.2011

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    THW

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de