Technisches Hilfswerk: (Ehrenamtliche) Verpflichtung

    Katastrophenschutz

    Beschreibung

    Der Katastrophenschutz kommt dann zum Einsatz, wenn Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht mehr gewährleistet sind.

    Aufgabenträger sind

    • die Landkreise und kreisfreien Städte für die örtlichen Aufgaben des Katastrophenschutzes
    • das Land für die zentralen Aufgaben des Katastrophenschutzes

    Das Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) begründet keine "Allzuständigkeit" des Katastrophenschutzes. Die Zuständigkeit für Maßnahmen zum Strahlenschutz und zur Hochwasservorsorge bleibt auch im Katastrophenfall beim zuständigen Fachressort. Im Einsatz ist ergänzende Amtshilfe durch die Träger des Katastrophenschutzes möglich.

    Die Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) gibt landeseinheitliche Mindeststandards für die Aufstellung, Organisation und Ausrüstung sowie für die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz vor.

    Neben den Feuerwehren werden insbesondere die privaten Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk (Landesverband Sachsen, Thüringen) eingesetzt. Die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz baut auf der Fachausbildung der Thüringer Feuerwehren und Hilfsorganisationen auf. Als zentrale Ausbildungsstätte hat das Land die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz eingerichtet.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich für allgemeine Fragen an die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk oder die Hilfsorganisationen in Ihrer Gemeinde.
    Für Notfälle wählen Sie den Notruf 112.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Hildburghausen - SG Rettungsdienst, Brand-und Katastrophenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesenstraße 18

    98646 Hildburghausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 17.00 Uhr Mittwoch: geschlossen (Termine nach Vereinbarung möglich) Donnerstag: 08.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Es können auch Termine außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden. Die zentrale Rufnummer ist: 03685/445 - 0.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lrahbn.thueringen.de

    Telefon Festnetz: 03685 445-319

    Version

    Technisch erstellt am 15.01.2009 (von: Angela Schmidt)

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Angela Schmidt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zuständiges Fachressort für Hochwasserschutz:TMLFUN
    Zuständige Fachressorts für Strahlenschutz:TMLFUN / TMSFG

    Bemerkungen

    Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Brandschutz und zum Hochwasserschutz.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Innenministerium am 10.05.2011

    Version

    Technisch erstellt am 09.05.2011 (von: Frank Plaue)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)