Katastrophenschutz
Beschreibung
Der Katastrophenschutz kommt dann zum Einsatz, wenn Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht mehr gewährleistet sind.
Aufgabenträger sind
- die Landkreise und kreisfreien Städte für die örtlichen Aufgaben des Katastrophenschutzes
- das Land für die zentralen Aufgaben des Katastrophenschutzes
Das Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) begründet keine "Allzuständigkeit" des Katastrophenschutzes. Die Zuständigkeit für Maßnahmen zum Strahlenschutz und zur Hochwasservorsorge bleibt auch im Katastrophenfall beim zuständigen Fachressort. Im Einsatz ist ergänzende Amtshilfe durch die Träger des Katastrophenschutzes möglich.
Die Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) gibt landeseinheitliche Mindeststandards für die Aufstellung, Organisation und Ausrüstung sowie für die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz vor.
Neben den Feuerwehren werden insbesondere die privaten Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk (Landesverband Sachsen, Thüringen) eingesetzt. Die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz baut auf der Fachausbildung der Thüringer Feuerwehren und Hilfsorganisationen auf. Als zentrale Ausbildungsstätte hat das Land die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz eingerichtet.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich für allgemeine Fragen an die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk oder die Hilfsorganisationen in Ihrer Gemeinde.
Für Notfälle wählen Sie den Notruf 112.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Kölleda
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Rittergut
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag         09:00 - 12:00 Uhr Dienstag       14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag   09:00 - 12:00 Uhr Freitag          09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Landratsamt Sömmerda - Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
Beschreibung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Ansprechpartner für die Belange des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes. Unter anderem erfolgt hier auch die Organisation und Abrechnung von Rettungsdiensteinsätzen, die Organisation der Feuerwehr-Ausbildung und von Übungen, die Organisation der Jugendfeuerwehr, die Bearbeitung von Anträgen und Verleihung des Brandschutzehrenzeichens, die Abstimmung von Alarm- und Einsatzplänen sowie die Organisation von Feuerwehr-Wettbewerben.
Adresse
Postanschrift
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Hausanschrift
Parkplatz: neben dem Eingang
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Bahnhof
Regionalbahn: Regio Südost
Busbahnhof
Bus: 205
Bus: 212
Bus: 220
Bus: 243
Bus: 209
Bus: 208
Bus: 200
Bus: 206
Bus: 211
Bus: 201
Bus: 242
Bus: 210
Bus: 220
Bus: 216
Wielandstraße
Bus: 212
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: neben dem Eingang
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Bahnhof
Regionalbahn: Regio Südost
Busbahnhof
Bus: 205
Bus: 212
Bus: 220
Bus: 243
Bus: 209
Bus: 208
Bus: 200
Bus: 206
Bus: 211
Bus: 201
Bus: 242
Bus: 210
Bus: 220
Bus: 216
Wielandstraße
Bus: 212
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3634 6888-0(Brand- und Katastrophenschutz)
Telefon Festnetz: +49 3634 354-348(Rettungsdienst)
E-Mail: kbi@lra-soemmerda.de
E-Mail: rettungsdienst@lra-soemmerda.de
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Formulare
Meldung der Feuerwehr und/oder Katastrophenschutzeinheit
Übung Brandschutz, Freiwillige Feuerwehr, FF
Unfallanzeige Feuerwehr-Unfallkasse Mitte
Lehrgangsanmeldung LFKS-Th; Gruppenführer
Lehrgangsanmeldung LFKS-Th; Allgemein
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Zuständiges Fachressort für Hochwasserschutz:TMLFUN
Zuständige Fachressorts für Strahlenschutz:TMLFUN / TMSFG
Bemerkungen
Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Brandschutz und zum Hochwasserschutz.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Innenministerium am 10.05.2011