Katastrophenschutz
Beschreibung
Der Katastrophenschutz kommt dann zum Einsatz, wenn Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht mehr gewährleistet sind.
Aufgabenträger sind
- die Landkreise und kreisfreien Städte für die örtlichen Aufgaben des Katastrophenschutzes
- das Land für die zentralen Aufgaben des Katastrophenschutzes
Das Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) begründet keine "Allzuständigkeit" des Katastrophenschutzes. Die Zuständigkeit für Maßnahmen zum Strahlenschutz und zur Hochwasservorsorge bleibt auch im Katastrophenfall beim zuständigen Fachressort. Im Einsatz ist ergänzende Amtshilfe durch die Träger des Katastrophenschutzes möglich.
Die Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) gibt landeseinheitliche Mindeststandards für die Aufstellung, Organisation und Ausrüstung sowie für die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz vor.
Neben den Feuerwehren werden insbesondere die privaten Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk (Landesverband Sachsen, Thüringen) eingesetzt. Die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz baut auf der Fachausbildung der Thüringer Feuerwehren und Hilfsorganisationen auf. Als zentrale Ausbildungsstätte hat das Land die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz eingerichtet.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich für allgemeine Fragen an die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk oder die Hilfsorganisationen in Ihrer Gemeinde.
Für Notfälle wählen Sie den Notruf 112.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Bad Tabarz/Thür. Wald - Brand- und Katastrophenschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr  Mittwoch geschlossen  Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen   Hinweis: Telefonisch sind die Mitarbeiter des Rathauses auch zu den Schließzeiten erreichbar
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 36259 56413
E-Mail: ordnung.sicherheit@bad-tabarz.de
Stichwörter
Brandschutz Katastrophenschutz Feuerwehr, Feuerwehr, Freiwillige Feuerwehr, Öffentliche Ordnung Fischerei Waffen Jagd Stausee Gewerbe Bußgeld Brandschutz Feuerwehr, Rettungswesen Feuerwehr FFW
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Zuständiges Fachressort für Hochwasserschutz:TMLFUN
Zuständige Fachressorts für Strahlenschutz:TMLFUN / TMSFG
Bemerkungen
Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Brandschutz und zum Hochwasserschutz.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Innenministerium am 10.05.2011