Technisches Hilfswerk: (Ehrenamtliche) Verpflichtung

    Katastrophenschutz

    Beschreibung

    Der Katastrophenschutz kommt dann zum Einsatz, wenn Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht mehr gewährleistet sind.

    Aufgabenträger sind

    • die Landkreise und kreisfreien Städte für die örtlichen Aufgaben des Katastrophenschutzes
    • das Land für die zentralen Aufgaben des Katastrophenschutzes

    Das Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) begründet keine "Allzuständigkeit" des Katastrophenschutzes. Die Zuständigkeit für Maßnahmen zum Strahlenschutz und zur Hochwasservorsorge bleibt auch im Katastrophenfall beim zuständigen Fachressort. Im Einsatz ist ergänzende Amtshilfe durch die Träger des Katastrophenschutzes möglich.

    Die Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) gibt landeseinheitliche Mindeststandards für die Aufstellung, Organisation und Ausrüstung sowie für die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz vor.

    Neben den Feuerwehren werden insbesondere die privaten Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk (Landesverband Sachsen, Thüringen) eingesetzt. Die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz baut auf der Fachausbildung der Thüringer Feuerwehren und Hilfsorganisationen auf. Als zentrale Ausbildungsstätte hat das Land die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz eingerichtet.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich für allgemeine Fragen an die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk oder die Hilfsorganisationen in Ihrer Gemeinde.
    Für Notfälle wählen Sie den Notruf 112.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Meiningen - Fachbereich Brandschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Elisabeth-Schumacher-Straße 5

    98617 Meiningen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Zentrum WEST
      Anzahl: 170  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Schlossplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Zentrum WEST Ladestation für Elektrofahrzeuge
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Reithalle
      Anzahl: 35  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Reithalle
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Marstall
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schlossplatz
      Anzahl: 9  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Reithalle Ladestation für Elektrofahrzeuge
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Schlossplatz 1

    98617 Meiningen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03693 8801811(Fachbereichsleitung Brandschutz)

    Telefon Festnetz: 03693 454-6855(Sauberkeitshotline)

    Telefon Festnetz: 03693 454-151(Sekretariat Geschäftasbereich Bürgerdienste)

    Telefon Festnetz: 03693 454-6857(Sekretariat Brandschutz)

    E-Mail: buergerdienste@meiningen.de

    E-Mail: saubere@stadtmeiningen.de

    E-Mail: buergerbuero@meiningen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zuständiges Fachressort für Hochwasserschutz:TMLFUN
    Zuständige Fachressorts für Strahlenschutz:TMLFUN / TMSFG

    Bemerkungen

    Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Brandschutz und zum Hochwasserschutz.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Innenministerium am 10.05.2011

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    THW

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de