Katastrophenschutz
Beschreibung
Der Katastrophenschutz kommt dann zum Einsatz, wenn Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht mehr gewährleistet sind.
Aufgabenträger sind
- die Landkreise und kreisfreien Städte für die örtlichen Aufgaben des Katastrophenschutzes
- das Land für die zentralen Aufgaben des Katastrophenschutzes
Das Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) begründet keine "Allzuständigkeit" des Katastrophenschutzes. Die Zuständigkeit für Maßnahmen zum Strahlenschutz und zur Hochwasservorsorge bleibt auch im Katastrophenfall beim zuständigen Fachressort. Im Einsatz ist ergänzende Amtshilfe durch die Träger des Katastrophenschutzes möglich.
Die Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) gibt landeseinheitliche Mindeststandards für die Aufstellung, Organisation und Ausrüstung sowie für die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz vor.
Neben den Feuerwehren werden insbesondere die privaten Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk (Landesverband Sachsen, Thüringen) eingesetzt. Die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz baut auf der Fachausbildung der Thüringer Feuerwehren und Hilfsorganisationen auf. Als zentrale Ausbildungsstätte hat das Land die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz eingerichtet.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich für allgemeine Fragen an die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk oder die Hilfsorganisationen in Ihrer Gemeinde.
Für Notfälle wählen Sie den Notruf 112.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Meiningen - Fachbereich Brandschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Zentrum WEST Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 9 Gebühren: ja - Parkplatz: Reithalle
Anzahl: 35 Gebühren: ja - Parkplatz: Marstall
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Reithalle Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Reithalle
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Zentrum WEST
Anzahl: 170 Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Schlossplatz 1
98617 Meiningen
Kontakt
Telefon Festnetz: 03693 454-6857(Sekretariat Brandschutz)
Telefon Festnetz: 03693 8801811(Fachbereichsleitung Brandschutz)
Telefon Festnetz: 03693 454-151(Sekretariat Geschäftasbereich Bürgerdienste)
Telefon Festnetz: 03693 454-6855(Sauberkeitshotline)
E-Mail: saubere@stadtmeiningen.de
E-Mail: buergerbuero@meiningen.de
E-Mail: buergerdienste@meiningen.de
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Zuständiges Fachressort für Hochwasserschutz:TMLFUN
Zuständige Fachressorts für Strahlenschutz:TMLFUN / TMSFG
Bemerkungen
Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Brandschutz und zum Hochwasserschutz.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Innenministerium am 10.05.2011
Stichwörter
THW