Brandschutz
Beschreibung
Aufgabenträger sind
- die Gemeinden für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe,
- die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes und
- das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe.
Die Feuerwehren sind vom Aufgabenträger zu finanzieren. Sie erhalten vom Land Finanzhilfen zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -funktechnik sowie zum Neubau/ Umbau von Feuerwehrhäusern.
Berufsfeuerwehr: In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss die Feuerwehr Einheiten aus hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen (Berufsfeuerwehr) umfassen. Andere Gemeinden können eine Berufsfeuerwehr aufstellen.
Freiwillige Feuerwehr: In Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr ist eine Freiwillige Feuerwehr aufzustellen. Soweit hierfür nicht genügend Freiwillige zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen Personen zum ehrenamtlichen Feuerwehrdienst heranzuziehen ("Pflichtfeuerwehr").
Werkfeuerwehr: Für Betriebe oder sonstige Einrichtungen mit erhöhten Brand- oder Explosionsgefahren oder anderen besonderen Gefahren kann das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 230, die Aufstellung einer Werkfeuerwehr mit haupt- und/ oder nebenberuflichen Angehörigen verlangen. Die Betriebe oder Einrichtungen tragen die Kosten für die Werkfeuerwehr.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich für allgemeine Fragen an die Feuerwehr Ihrer Gemeinde.
In Notfällen wählen Sie den Notruf 112.
Ansprechpartner
Landratsamt Altenburger Land - Brand- und Katastrophenschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: ja - Parkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Lindenaustraße
Linie:- Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1165
04581 Altenburg
Öffnungszeiten
Empfang Altenburg: Montag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: * Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mitvorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182und -184.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Körner (Kreisbrandinspektor)
Telefon Festnetz: 03447 586-120
Internet
Thüringer Landesverwaltungsamt - Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst - Referat 230
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Weimar Atrium
Linie:- Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 0361 57332-1955(Abteilungsleiterin: Frau Schöffler)
Telefon Festnetz: 0361 57332-1948(Vertreter: Herr Hering)
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Innenministerium am 09.05.2011