Brandschutz
Beschreibung
Aufgabenträger sind
- die Gemeinden für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe,
- die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes und
- das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe.
Die Feuerwehren sind vom Aufgabenträger zu finanzieren. Sie erhalten vom Land Finanzhilfen zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -funktechnik sowie zum Neubau/ Umbau von Feuerwehrhäusern.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich für allgemeine Fragen an Ihre Gemeinde.
In Notfällen wählen Sie den Notruf 112.
Ansprechpartner
Thüringer Landesverwaltungsamt - Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst - Referat 230
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja
Weimar Atrium
Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 0361 57332-1955(Abteilungsleiterin: Frau Schöffler)
Telefon Festnetz: 0361 57332-1948(Vertreter: Herr Hering)
Internet
Gemeindeverwaltung Hörsel - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: Geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 03622 9210-18
Telefon Festnetz: 03622 9210-19
Fax: 03622 9210-10
E-Mail: Bechstein@hoersel.de
E-Mail: Waenke@hoersel.de
Gemeindeverwaltung Hörsel - Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: Geschlossen
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 09.05.2011