Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

    Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

    Sie wollen als Jugendlicher in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen. Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind. Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden.

    Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.

    Hierfür werden benötigt

    • ein Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben.
    • ein Erhebungsbogen. Dieser ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen.

    Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

    Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Eisenberg - Einwohnermeldebehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 13/14

    07607 Eisenberg

    Behindertenparkplatz: Markt 3
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Markt 12
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: hinterer Markt/ hinter Rathaus (mit Parkscheibe 1 Stunde)
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Markt
    Anzahl: 14
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Markt
    Anzahl: 45
    Gebühren: ja

    Haltestelle: Markt

    Bus: 401 Stadtlinie Eisenberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 11 57

    07601 Eisenberg

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 11:30 Uhr Hinweis: Weiterhin haben wir jeden ersten Samstag von 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet. Reglegungen zu Feiertagen finden Sie auf der Homepage der Stadt Eisenberg/Thüringen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 36691 73-456

    Fax: +49 36691 73-442

    E-Mail: meldebehoerde@rathaus-eisenberg.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung

    Bankverbindung

    Stadt Eisenberg/Thüringen

    Empfänger: Stadt Eisenberg/Thüringen

    IBAN: DE49 8207 0000 0331 3111 00

    BIC: DEUTDE8EXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Stadt Eisenberg/Thüringen

    Empfänger: Stadt Eisenberg/Thüringen

    IBAN: DE89 8309 4494 0000 6640 65

    BIC: GENODEF1ESN

    Bankinstitut: Volksbank Eisenberg eG

    Stadt Eisenberg/Thüringen

    Empfänger: Stadt Eisenberg/Thüringen

    IBAN: DE17 1203 0000 0001 0260 87

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin

    Stadt Eisenberg/Thüringen

    Empfänger: Stadt Eisenberg/Thüringen

    IBAN: DE22 8305 3030 0000 0003 10

    BIC: HELADEF1JEN

    Bankinstitut: Sparkasse Jena-Saale-Holzland

    Formulare

    Ärztliche Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

    Version

    Technisch erstellt am 10.03.2020 (von: Schober, Rico)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Stadtverwaltung Eisenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 27

    07607 Eisenberg

    Behindertenparkplatz: Markt 3
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Markt 12
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: hinterer Markt/ hinter Rathaus (mit Parkscheibe 1 Stunde)
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Markt
    Anzahl: 14
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Markt
    Anzahl: 45
    Gebühren: ja

    Haltestelle: Markt

    Bus: 401 Stadtlinie Eisenberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 11 57

    07601 Eisenberg

    Lieferanschrift

    Markt 27

    07607 Eisenberg

    Behindertenparkplatz: Markt 3
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Markt 12
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: hinterer Markt/ hinter Rathaus (mit Parkscheibe 1 Stunde)
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Markt
    Anzahl: 14
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Markt
    Anzahl: 45
    Gebühren: ja

    Haltestelle: Markt

    Bus: 401 Stadtlinie Eisenberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 36691 73-3

    Fax: +49 36691 73-460

    E-Mail: kontakt@rathaus-eisenberg.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, SEPA-Überweisung, Kontaktlos bezahlen, Girocard, SEPA-Lastschrift, SEPA-Firmenlastschrift

    Bankverbindung

    Stadt Eisenberg/Thüringen

    Empfänger: Stadt Eisenberg/Thüringen

    IBAN: DE49 8207 0000 0331 3111 00

    BIC: DEUTDE8EXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Stadt Eisenberg/Thüringen

    Empfänger: Stadt Eisenberg/Thüringen

    IBAN: DE89 8309 4494 0000 6640 65

    BIC: GENODEF1ESN

    Bankinstitut: Volksbank Eisenberg eG

    Stadt Eisenberg/Thüringen

    Empfänger: Stadt Eisenberg/Thüringen

    IBAN: DE17 1203 0000 0001 0260 87

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin

    Stadt Eisenberg/Thüringen

    Empfänger: Stadt Eisenberg/Thüringen

    IBAN: DE22 8305 3030 0000 0003 10

    BIC: HELADEF1JEN

    Bankinstitut: Sparkasse Jena-Saale-Holzland

    Formulare

    Ärztliche Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen:

    • ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)

    Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten:

    • Untersuchungsberechtigungsschein
    • Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
    • Erhebungsbogen

    Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.

    Formulare

    Sie können den Antrag für den Untersuchungsberechtigungsschein formlos stellen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
    • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
    • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie vereinbaren bei Ihrem zuständigen Meldeamt einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins (Antragstellung).
    • Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos.
    • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein von der Behörde. Diesen müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.
    • Sie dürfen selbst entscheiden, von welchem Arzt oder Ärztin Sie sich untersuchen lassen.
    • Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.

    Fristen

    Der Untersuchungsberechtigungsschein muss vor Beginn des Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt und beim Arbeitgeber eingereicht werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Thüringen ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.

    Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.

    Sie müssen zur Untersuchung folgende Unterlagen vorlegen:

    • Untersuchungsberechtigungsschein, der von Ihren Eltern unterschrieben wurde
    • Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
    • Erhebungsbogen

    Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

    Im Ergebnis der Untersuchung stellt der Arzt eine Mitteilung an den Personensorgeberechtigten und eine Bescheinigung für den Arbeitgeber aus.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 18.03.2011 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)