Kraftfahrzeugkennzeichen - Wunschkennzeichen beantragen
Beschreibung
Seit einigen Jahren ist es möglich, ein Wunschkennzeichen für alle kennzeichenpflichtigen Fahrzeuge zu erhalten. Viele Zulassungsstellen bieten inzwischen eine Onlinevormerkung an. So können Sie unabhängig von Öffnungszeiten das passende Kennzeichen auswählen.
Verfahrensablauf Onlinevormerkung:
Suchen Sie sich Ihr Wunschkennzeichen aus. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, wird nach Eingabe des Namens und der Adressdaten das Kennzeichen reserviert und Sie erhalten eine Bestätigung. Diese Bestätigung sollten Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vorlegen. Im Übrigen beachten Sie bitte die Vorgaben der zuständigen Zulassungsbehörde.
Bei der Internetreservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Kennzeichens. Auch bleibt eine rechtliche Prüfung durch die Zulassungsstelle vorbehalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Hinweise für Sonneberg: Kraftfahrzeugkennzeichen - Wunschkennzeichen beantragen
Die Wunschkennzeichenreservierung erfolgt elektronisch unter:
https://ekol.lecos.de/wkz/?LICENSEIDENTIFIER=sonneberg_kreis
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Sonneberg - 1.36.2 Kfz.-Zulassungsbehörde
Beschreibung
Hier geht es zur internetbasierten Kfz-Zulassung für den Landkreis Sonneberg über das i-Kfz-Portal:
Internetbasierte Fahrzeugzulassung | Landkreis Sonneberg (kreis-sonneberg.de)
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Öffnungszeiten
Die Bearbeitung von Bürgeranträgen erfolgt vorrangig nach Terminvergabe. Termine sind unter den Rufnummern 03675/871-424, -429, -471, -472 und -475 zu vereinbaren. Für Autohäuser erfolgt die Annahme von Zulassungsvorgängen sowie die Ausgabe der Vorgänge vom Vortag montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 9 Uhr. Die sofortige Bearbeitung ist nicht möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03675 871-472
Telefon Festnetz: 03675 871-475
Telefon Festnetz: 03675 871-424
Telefon Festnetz: 03675 871-471
Fax: 03675 871-488
Telefon Festnetz: 03675 871-429
E-Mail: kfz-zulassungsbehoerde@lkson.de
Kontaktperson
Herr F. Bernschneider
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Fax: 03675 871-52222
Telefon Festnetz: 03675 871-424
E-Mail: kfz-zulassungsbehoerde@lkson.de
Frau S. Engelhardt
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-429
Fax: 03675 871-5222
E-Mail: kfz-zulassungsbehoerde@lkson.de
Frau S. Jäger
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-471
Fax: 03675 871-5222
E-Mail: kfz-zulassungsbehoerde@lkson.de
Frau A. Koburger
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Fax: 03675 871-5222
Telefon Festnetz: 03675 871-475
E-Mail: kfz-zulassungsbehoerde@lkson.de
Frau S. Triebel
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-472
Fax: 03675 871-5222
E-Mail: kfz-zulassungsbehoerde@lkson.de
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
keine
Fristen
Die Reservierungsdauer legt die zuständige Zulassungsbehörde fest. Bitte beachten Sie die Ablauffristen auf der Bestätigung der Reservierung.
Kosten
Die anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte dem Reservierungsportal. Die Gebühr zahlen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs.
Hinweise für Sonneberg: Kraftfahrzeugkennzeichen - Wunschkennzeichen beantragen
- Vorwegreservierung: 2,60 Euro
- bei Zulassung mit Wunschkennzeichen: 10,20 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Kennzeichen werden von der zuständigen Zulassungsbehörde zugeteilt. Sie erhalten durch die Absiegelung Urkundencharakter. Das bedeutet, dass daran nichts verändert werden darf - z.B. durch Knicken oder Aufbringen von Aufklebern bzw Folien.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 07.03.2022