Familienerholungszuschuss Festsetzung

    Familienerholung - Förderung kommunal

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Förderung für Ihren Familenurlaub erhalten. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

    Beschreibung

    Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe fördern eine gemeinsame Erholung von Familien und alleinerziehenden Müttern oder Vätern (insbesondere kinderreichen Familien und Familien mit behinderten Kindern), die gemeinsame Ferien nicht oder nur unter unzumutbaren Belastungen selbst finanzieren können.

    Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an die Familien gewährt.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Ilm-Kreis - Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Erfurter Straße 26

    99310 Arnstadt

    Kontakt

    Fax: 03628 738-602

    Telefon Festnetz: 03628 738-601

    E-Mail: jugendamt@ilm-kreis.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de