Familienerholung - Förderung kommunal
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Förderung für Ihren Familenurlaub erhalten. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Beschreibung
Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe fördern eine gemeinsame Erholung von Familien und alleinerziehenden Müttern oder Vätern (insbesondere kinderreichen Familien und Familien mit behinderten Kindern), die gemeinsame Ferien nicht oder nur unter unzumutbaren Belastungen selbst finanzieren können.
Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an die Familien gewährt.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landratsamt Hildburghausen - SG Haushalt und besondere soziale Aufgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 17.00 Uhr Mittwoch: geschlossen (Termine nach Vereinbarung möglich) Donnerstag: 08.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Es können auch Termine außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden. Die zentrale Rufnummer ist: 03685/445 - 0.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03685 445-304
E-Mail: poststelle@lrahbn.thueringen.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen