Familienerholung - Förderung kommunal
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Förderung für Ihren Familenurlaub erhalten. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Beschreibung
Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe fördern eine gemeinsame Erholung von Familien und alleinerziehenden Müttern oder Vätern (insbesondere kinderreichen Familien und Familien mit behinderten Kindern), die gemeinsame Ferien nicht oder nur unter unzumutbaren Belastungen selbst finanzieren können.
Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an die Familien gewährt.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Sondershausen - Fachbereich 3 - Kinder, Jugend & Sport
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Am Schwan
Anzahl: 3 Gebühren: k.A. - Parkplatz: Parkplatz Carl-Schroeder-Str.
Anzahl: 6 Gebühren: nein - Parkplatz: Am Schwan
Anzahl: 15 Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Thüringen