Familienerholungszuschuss Festsetzung

    Familienerholung - Förderung kommunal

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Förderung für Ihren Familenurlaub erhalten. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

    Beschreibung

    Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe fördern eine gemeinsame Erholung von Familien und alleinerziehenden Müttern oder Vätern (insbesondere kinderreichen Familien und Familien mit behinderten Kindern), die gemeinsame Ferien nicht oder nur unter unzumutbaren Belastungen selbst finanzieren können.

    Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an die Familien gewährt.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Sondershausen - Fachbereich 3 - Kinder, Jugend & Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 4

    99706 Sondershausen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Am Schwan
      Anzahl: 3  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz: Parkplatz Carl-Schroeder-Str.
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Am Schwan
      Anzahl: 15  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03632 622-175

    Telefon Festnetz: 03632 622-171

    E-Mail: soziales@sondershausen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English