Familienerholung - Förderung kommunal
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Förderung für Ihren Familenurlaub erhalten. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Beschreibung
Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe fördern eine gemeinsame Erholung von Familien und alleinerziehenden Müttern oder Vätern (insbesondere kinderreichen Familien und Familien mit behinderten Kindern), die gemeinsame Ferien nicht oder nur unter unzumutbaren Belastungen selbst finanzieren können.
Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an die Familien gewährt.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Kinder- und Jugendförderung / Bildung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: ja
Parkplatz:
Anzahl: 53
Gebühren: ja
Neues Rathaus
Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Einwohnermelde-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742536(Sachgebietsleitung)
Telefon Festnetz: 03681 742537(Netzwerkkoordinator Frühe Hilfen/Kinderschutz)
Telefon Festnetz: 03681 742557(SB Schulorganisation)
Telefon Festnetz: 03681 742534(Fachberaterin KITA)
E-Mail: Jugendamt@stadtsuhl.de
Weitere Informationen
Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen