Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten

    Hornissen - Erteilung von artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen zur Nestumsiedlung, Nestentfernung

    Beschreibung

    Hornissen sind nützliche und friedfertige Insekten. Ein großes Hornissenvolk kann an einem Tag bis zu 500 Gramm Insekten an seine Brut verfüttern. Es besteht auch keine erhöhte Gefahr, von einer Hornisse gestochen zu werden.

    Die einheimische Hornisse (Vespa crabro) zählt wegen ihrer akuten Bestandsgefährdung zu den gesetzlich besonders geschützten Arten. Hornissen nisten häufig in schwer zugänglichen Hohlräumen von Wohngebäuden. Dies kann zur Belästigung der Bewohner führen. Da Hornissen unter Artenschutz stehen, dürfen sie nicht getötet und ihre Nester nicht zerstört werden. Deshalb werden Hornissenvölker nur dann umgesiedelt (oder wenn dies nicht möglich ist, entfernt) wenn eine konkrete Gefahr für die Bewohner besteht.  

    Zuständigkeit

    Für die Entfernung (Umsiedlung oder Beseitigung) eines an kritischer Stelle befindlichen Nestes benötigen Sie die Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Umwelt Artenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Oschitzer Straße 4

    07907 Schleiz

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
      Linie:
      • Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 13 55

    07903 Schleiz

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03663 488-838

    Telefon Festnetz: 03663 488-842

    Telefon Festnetz: 03663 488-840

    Telefon Festnetz: 03663 488-843

    E-Mail: umwelt@lrasok.thueringen.de

    Stichwörter

    Fachdienst Umwelt Artenschutz

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Erteilung der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung fallen Verwaltungsgebühren an. Darüber hinaus ist die Umsiedlung bzw. Entfernung im Regelfall auch kostenpflichtig.

    Nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) werden Ordnungswidrigkeiten bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen gegen diese Vorschriften mit bis zu 50.000,00 Euro Bußgeld geahndet.  

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Beseitigung/ Umsetzung darf nur von einer Fachfirma (z.B. Schädlingsbekämpfung) oder hierfür ausgebildeten Personen ausgeführt werden (z.B. Feuerwehr).

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de