Hornissen – Erteilung von artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen zur Nestumsiedlung, Nestentfernung
Beschreibung
Hornissen sind nützliche und friedfertige Insekten. Ein großes Hornissenvolk kann an einem Tag bis zu 500 Gramm Insekten an seine Brut verfüttern. Es besteht auch keine erhöhte Gefahr, von einer Hornisse gestochen zu werden.
Die einheimische Hornisse (Vespa crabro) zählt wegen ihrer akuten Bestandsgefährdung zu den gesetzlich besonders geschützten Arten. Hornissen nisten häufig in schwer zugänglichen Hohlräumen von Wohngebäuden. Dies kann zur Belästigung der Bewohner führen. Da Hornissen unter Artenschutz stehen, dürfen sie nicht getötet und ihre Nester nicht zerstört werden. Deshalb werden Hornissenvölker nur dann umgesiedelt (oder wenn dies nicht möglich ist, entfernt) wenn eine konkrete Gefahr für die Bewohner besteht.
Zuständigkeit
Für die Entfernung (Umsiedlung oder Beseitigung) eines an kritischer Stelle befindlichen Nestes benötigen Sie die Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Naturschutzbehörde
Beschreibung
Die Naturschutzbehörde ist Ansprechpartner in vielen Fragen des Artenschutzes und der Landschaftspflege. Sie stellt fest, wann Eingriffe in den Naturhaushalt vorliegen und setzt ggf. Ausgleichsmaßnahmen fest. Sie ist außerdem zuständig für die Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen und organisiert deren Pflege. Des Weiteren betreuen und beauftragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Naturschutzbehörde Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Bahnhof
Regionalbahn: Regio Südost
Bahnhofstraße
Bus: 201, 205, 208, 210, 211, 212, 216, 242, 243, 270
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3634 354-672
Telefon Festnetz: +49 3634 354-669
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Erteilung der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung fallen Verwaltungsgebühren an. Darüber hinaus ist die Umsiedlung bzw. Entfernung im Regelfall auch kostenpflichtig.
Nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) werden Ordnungswidrigkeiten bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen gegen diese Vorschriften mit bis zu 50.000,00 Euro Bußgeld geahndet.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Beseitigung/ Umsetzung darf nur von einer Fachfirma (z.B. Schädlingsbekämpfung) oder hierfür ausgebildeten Personen ausgeführt werden (z.B. Feuerwehr).
Gültigkeitsgebiet
Thüringen