Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten

    Hornissen - Erteilung von artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen zur Nestumsiedlung, Nestentfernung

    Beschreibung

    Hornissen sind nützliche und friedfertige Insekten. Ein großes Hornissenvolk kann an einem Tag bis zu 500 Gramm Insekten an seine Brut verfüttern. Es besteht auch keine erhöhte Gefahr, von einer Hornisse gestochen zu werden.

    Die einheimische Hornisse (Vespa crabro) zählt wegen ihrer akuten Bestandsgefährdung zu den gesetzlich besonders geschützten Arten. Hornissen nisten häufig in schwer zugänglichen Hohlräumen von Wohngebäuden. Dies kann zur Belästigung der Bewohner führen. Da Hornissen unter Artenschutz stehen, dürfen sie nicht getötet und ihre Nester nicht zerstört werden. Deshalb werden Hornissenvölker nur dann umgesiedelt (oder wenn dies nicht möglich ist, entfernt) wenn eine konkrete Gefahr für die Bewohner besteht.  

    Zuständigkeit

    Für die Entfernung (Umsiedlung oder Beseitigung) eines an kritischer Stelle befindlichen Nestes benötigen Sie die Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Naturschutzbehörde

    Beschreibung

    Die Naturschutzbehörde ist Ansprechpartner in vielen Fragen des Artenschutzes und der Landschaftspflege. Sie stellt fest, wann Eingriffe in den Naturhaushalt vorliegen und setzt ggf. Ausgleichsmaßnahmen fest. Sie ist außerdem zuständig für die Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen und organisiert deren Pflege. Des Weiteren betreuen und beauftragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Naturschutzbehörde Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    99610 Sömmerda

    Parkplätze

    • Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhofstraße
      Linie:
      • Bus: 201, 205, 208, 210, 211, 212, 216, 242, 243, 270
    • Haltestelle: Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Regio Südost

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-669

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-672

    E-Mail: naturschutzbehoerde@lra-soemmerda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Erteilung der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung fallen Verwaltungsgebühren an. Darüber hinaus ist die Umsiedlung bzw. Entfernung im Regelfall auch kostenpflichtig.

    Nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) werden Ordnungswidrigkeiten bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen gegen diese Vorschriften mit bis zu 50.000,00 Euro Bußgeld geahndet.  

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Beseitigung/ Umsetzung darf nur von einer Fachfirma (z.B. Schädlingsbekämpfung) oder hierfür ausgebildeten Personen ausgeführt werden (z.B. Feuerwehr).

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English