Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten

    Hornissen - Erteilung von artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen zur Nestumsiedlung, Nestentfernung

    Beschreibung

    Hornissen sind nützliche und friedfertige Insekten. Ein großes Hornissenvolk kann an einem Tag bis zu 500 Gramm Insekten an seine Brut verfüttern. Es besteht auch keine erhöhte Gefahr, von einer Hornisse gestochen zu werden.

    Die einheimische Hornisse (Vespa crabro) zählt wegen ihrer akuten Bestandsgefährdung zu den gesetzlich besonders geschützten Arten. Hornissen nisten häufig in schwer zugänglichen Hohlräumen von Wohngebäuden. Dies kann zur Belästigung der Bewohner führen. Da Hornissen unter Artenschutz stehen, dürfen sie nicht getötet und ihre Nester nicht zerstört werden. Deshalb werden Hornissenvölker nur dann umgesiedelt (oder wenn dies nicht möglich ist, entfernt) wenn eine konkrete Gefahr für die Bewohner besteht.  

    Zuständigkeit

    Für die Entfernung (Umsiedlung oder Beseitigung) eines an kritischer Stelle befindlichen Nestes benötigen Sie die Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4240 Naturschutz

    Beschreibung

    Ziel des Naturschutzes in Deutschland ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen zu schützen (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz). Der Erhalt unserer Lebensgrundlagen ist eine öffentliche Aufgabe und dient dem in Artikel 20a Grundgesetz verankerten Staatsziel.
    Eine Übernutzung und Zerstörung von Natur und Landschaft gilt es zu vermeiden und die Wiederherstellung, der Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter werden angestrebt. Dabei sind die biologische Vielfalt, die Regenerationsfähigkeit, aber auch die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft zu sichern.
    Danach, ob an den Vorgängen und Wechselwirkungen Lebewesen beteiligt sind, unterscheidet man abiotische und biotische Bestandteile des Naturhaushaltes. Als abiotisch werden Böden, Gewässer, Klima, Luft, Biotope, sowie auch das Landschaftsbild angesehen. Biotische Bestandteile des Naturhaushaltes sind Fauna und Flora. Zwischen den Bestandteilen gibt es vielfältige Zusammenhänge und Wechselwirkungen, die zum Beispiel in der Landschaftsökologie näher betrachtet und untersucht werden. Einzelne Bestandteile des komplexen Systems sind zu schützen, damit sie dauerhaft ihre Funktion erfüllen können. Wichtige Funktionen des Naturhaushaltes: Er stellt uns sind Siedlungsraum und Wirtschaftsstandort (Nahrungsmittel, Rohstoffe, Verarbeitung, Verkehr), dient uns zur Erholung und Gesunderhaltung. Eingeschränkte oder verloren gegangene Funktionen können schwerwiegende Auswirkungen auf den Menschen und für zukünftige Generationen haben.
    Wichtige Gegenstände des Naturschutzes sind u. a. Naturlandschaften, Naturdenkmäler, Schutzgebiete und Landschaftsbestandteile, sowie seltene, in ihrem Bestand gefährdete Pflanzen, Tiere, und Lebensräume (Biotope), die abhängig vom Standort in bestimmten Ökosystemen vorkommen. Der Naturschutz beschäftigt sich daher auch mit Standortfaktoren wie Boden, Klima, Luft oder den Auswirkungen von Lärm sowie anderer schädlicher Einflüsse auf Natur und Landschaft wie zum Beispiel Licht, Bewegung, Zerschneidung oder Isolation von Lebensräumen. Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen. In den letzten Jahrzehnten hat auch der Naturschutz innerhalb von Siedlungen und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen an Bedeutung gewonnen.
    Zuständig für den Vollzug der gesetzlichen Vorgaben zum Naturschutz ist für fast alle Aufgabenbereiche die untere Naturschutzbehörde, die im Fachdienst Umwelt der Stadtverwaltung Gera angesiedelt ist.

    Adresse

    Hausanschrift

    Amthorstraße 11

    07545 Gera

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parken in der Zabelstraße möglich
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0365 838-4205

    Telefon Festnetz: 0365 8384240

    E-Mail: umwelt@gera.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Gera - 4200 Umweltamt

    Beschreibung

    Zu den grundlegenden Aufgaben des Fachdienstes Umwelt gehören der Erhalt funktionsfähiger Naturkreisläufe sowie der Schutz der Umwelt. Dies ist Voraussetzung für die Verbesserung der Lebensqualität und die Schaffung einer lebens- und liebenswerten Stadt. Im Fachdienst Umwelt werden insbesondere Fragen von Bodenschutz, Abfallablagerungen, Wasserhaushalt, Emissionen und Immissionen, Chemikaliensicherheit, Natur-, Arten- und Baumschutz behandelt. Die Mitarbeiter/innen des Fachdienstes Umwelt stehen Ihnen gern für alle Fragen zum Umwelt- und Naturschutz im Stadtgebiet zur Verfügung.

    Sie beschäftigen sich insbesondere mit
    - Stellungnahmen, Beteiligung an Planungen und Maßnahmen
    - Bearbeitung von Beschwerden, Auskunft und Beratung
    - Anordnungen und Genehmigungen nach den jeweiligen umweltrechtlichen Bestimmungen
    - Kontrolle und Überwachung
    - Ordnungswidrigkeiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Amthorstraße 11

    07545 Gera

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parken in der Zabelstraße möglich
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptbahnhof
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 1

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0365 838-4201

    Fax: 0365 838-4205

    E-Mail: umwelt@gera.de

    Kontaktperson

    • Mitarbeiter/in

      Telefon Festnetz: 0365 838-4240

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Erteilung der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung fallen Verwaltungsgebühren an. Darüber hinaus ist die Umsiedlung bzw. Entfernung im Regelfall auch kostenpflichtig.

    Nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) werden Ordnungswidrigkeiten bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen gegen diese Vorschriften mit bis zu 50.000,00 Euro Bußgeld geahndet.  

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Beseitigung/ Umsetzung darf nur von einer Fachfirma (z.B. Schädlingsbekämpfung) oder hierfür ausgebildeten Personen ausgeführt werden (z.B. Feuerwehr).

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de