Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten

    Hornissen – Erteilung von artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen zur Nestumsiedlung, Nestentfernung

    Beschreibung

    Hornissen sind nützliche und friedfertige Insekten. Ein großes Hornissenvolk kann an einem Tag bis zu 500 Gramm Insekten an seine Brut verfüttern. Es besteht auch keine erhöhte Gefahr, von einer Hornisse gestochen zu werden.

    Die einheimische Hornisse (Vespa crabro) zählt wegen ihrer akuten Bestandsgefährdung zu den gesetzlich besonders geschützten Arten. Hornissen nisten häufig in schwer zugänglichen Hohlräumen von Wohngebäuden. Dies kann zur Belästigung der Bewohner führen. Da Hornissen unter Artenschutz stehen, dürfen sie nicht getötet und ihre Nester nicht zerstört werden. Deshalb werden Hornissenvölker nur dann umgesiedelt (oder wenn dies nicht möglich ist, entfernt) wenn eine konkrete Gefahr für die Bewohner besteht.  

    Hinweise für Erfurt: Eingriffe in Natur und Landschaft: Genehmigungen, Mitwirkung, Verträglichkeitsprüfungen

    • Information
    • Stellungnahmen
    • Eingriffsgenehmigungen
    • Festlegungen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
    • Umsetzungskontrolle
    • Eingriffsregister
    • Bebauungspläne; Landschaftspflegerische Begleitpläne (LPB)
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    • Umsetzungskontrolle
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    • Bebauungspläne; Landschaftspflegerische Begleitpläne (LPB)

    Zuständigkeit

    Für die Entfernung (Umsiedlung oder Beseitigung) eines an kritischer Stelle befindlichen Nestes benötigen Sie die Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Naturschutz/Landschaftspflege

    Adresse

    Besucheranschrift

    Stauffenbergallee 18

    99085 Erfurt

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    E-Mail: Naturschutzbehoerde.Umweltamt@Erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-2552

    Fax: 0361 655-2609

    Formulare

    Naturschutz: Untersuchung Bauwerk auf Lebensstätten geschützter Tierarten
    Naturschutz: Untersuchung Gehölz auf Lebensarten geschützter Tiere

    Version

    Technisch erstellt am 27.10.2014

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Erteilung der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung fallen Verwaltungsgebühren an. Darüber hinaus ist die Umsiedlung bzw. Entfernung im Regelfall auch kostenpflichtig.

    Nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) werden Ordnungswidrigkeiten bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen gegen diese Vorschriften mit bis zu 50.000,00 Euro Bußgeld geahndet.  

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Beseitigung/ Umsetzung darf nur von einer Fachfirma (z.B. Schädlingsbekämpfung) oder hierfür ausgebildeten Personen ausgeführt werden (z.B. Feuerwehr).

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 15.11.2010

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024