Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
Beschreibung
Zielgruppen für Maßnahmen und Projekte, die nach dieser Richtlinie gefördert werden, sind vorrangig Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen sowie ausländische Staatsangehörige mit dauerhaftem oder auf Dauer angelegtem Aufenthaltsrecht (Zuwanderer).
Ziel der Förderung ist die Verbesserung von Rahmenbedingungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben, um sie in die Lage zu versetzen, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten. Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen und Projekte zur:
- Verbesserung der sprachlichen und beruflichen Qualifikation
- Steigerung des Erfolgs der Integrationskurse nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes bzw. § 9 des Bundesvertriebenengesetztes
- Verknüpfung und Verbesserung des vorhandenen Beratungsangebotes für Zuwanderer sowie
- Koordination der Berater
- Verbesserung der Eingliederung der Zuwanderer in die örtliche Gemeinschaft
- Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe der Zuwanderer am Gesundheitswesen
- Vernetzung und Beratung der mit Integrationsfragen befassten Institutionen und Organisationen sowie einer landesweiten Koordination der bestehenden Integrationsaktivitäten
Eine Förderung von Maßnahmen und Projekten ausländischer Staatsangehöriger ohne verfestigten Aufenthalt kommt insbesondere in den Bereichen "gesundheitliche Versorgung" sowie "Förderung der freiwilligen Ausreise" in Betracht.
Zuständigkeit
Förderanträge sind schriftlich an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 210, zu richten.
Ansprechpartner
Thüringer Landesverwaltungsamt - Angelegenheiten der Ausländer, Unterbringung von Flüchtlingen und Aussiedlern, Rückkehrmanagement
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Weimar Atrium
Linie:- Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag einer Zuwendung für die Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
erforderliche Unterlagen
Antragsunterlagen nach Förderrichtlinie
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung über die Gewährung einer Zuwendung kann Widerspruch eingelegt werden.
Fristen
Die Förderung der Maßnahme muss bis zum 31.Oktober des Vorjahres schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 210, beantragt werden.
Kosten
Für die Antragsbearbeitung fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 21.06.2017
Stichwörter
Ausländer