Förderung für spezielle Integrationsprojekte für dauerhaft bleibeberechtigte Menschen mit Migrationshintergrund sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive Bewilligung

    Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund

    Beschreibung

    Zielgruppen für Maßnahmen und Projekte, die nach dieser Richtlinie gefördert werden, sind vorrangig Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen sowie ausländische Staatsangehörige mit dauerhaftem oder auf Dauer angelegtem Aufenthaltsrecht (Zuwanderer).

    Ziel der Förderung ist die Verbesserung von Rahmenbedingungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben, um sie in die Lage zu versetzen, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten. Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen und Projekte zur:

    • Verbesserung der sprachlichen und beruflichen Qualifikation
    • Steigerung des Erfolgs der Integrationskurse nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes bzw. § 9 des Bundesvertriebenengesetztes
    • Verknüpfung und Verbesserung des vorhandenen Beratungsangebotes für Zuwanderer sowie
    • Koordination der Berater
    • Verbesserung der Eingliederung der Zuwanderer in die örtliche Gemeinschaft
    • Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe der Zuwanderer am Gesundheitswesen
    • Vernetzung und Beratung der mit Integrationsfragen befassten Institutionen und Organisationen sowie einer landesweiten Koordination der bestehenden Integrationsaktivitäten  

    Eine Förderung von Maßnahmen und Projekten ausländischer Staatsangehöriger ohne verfestigten Aufenthalt kommt insbesondere in den Bereichen „gesundheitliche Versorgung“ sowie „Förderung der freiwilligen Ausreise“ in Betracht.

    Zuständigkeit

    Förderanträge sind schriftlich an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 210, zu richten.  

    Ansprechpartner

    Landratsamt Nordhausen - Koordinierungsstelle Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Grimmelallee 20

    99734 Nordhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30-12:00 Uhr Dienstag 08:30-16:00 Uhr Donnerstag 08:30-18:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03631 911-591

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.09.2014 (von: Piper, Jessica)

    Technisch geändert am 29.09.2014 (von: Piper, Jessica)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Angelegenheiten der Ausländer, Unterbringung von Flüchtlingen und Aussiedlern, Rückkehrmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplatz: Tiefgarage Atrium
    Anzahl: 840
    Gebühren: ja

    Weimar Atrium

    Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1060

    Fax: 0361 57332-1069

    E-Mail: Stefan.Wagner@tlvwa.thueringen.de

    Formulare

    Antrag einer Zuwendung für die Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund

    Version

    Technisch erstellt am 19.10.2009 (von: Sylvia Lutter)

    Technisch geändert am 27.03.2023 (von: Lutter, Sylvia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Antragsunterlagen nach Förderrichtlinie

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung über die Gewährung einer Zuwendung kann Widerspruch eingelegt werden.

    Fristen

    Die Förderung der Maßnahme muss bis zum 31.Oktober des Vorjahres schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 210, beantragt werden.

    Kosten

    Für die Antragsbearbeitung fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 21.06.2017

    Version

    Technisch erstellt am 10.11.2010 (von: Ingrid Schröder)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)