Jugendarbeit
Hier erhalten Sie Inforamtionen zum Thema Jugendarbeit.
Beschreibung
Die Jugendarbeit fördert die Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen und bereitet sie auf das Leben in der Gemeinschaft vor. Sie hilft ihnen, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt ihre Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln. Jugendarbeit knüpft an die Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt.
Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.
Bei Ihrer zuständigen Stelle erhalten Sie Anregungen und Hilfe
- bei der Organisation und Durchführung von Maßnahmen und Projekten in der Jugendarbeit (wie Ferienfreizeiten und Schulungen zum Erwerb der Jugendleiter-Card) sowie
- bei der Erarbeitung von Qualitätskriterien für Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit,
- für das Projektmanagement der regionalisierten Jugendarbeit,
- bei der Organisation von Maßnahmen des erzieherischen Jugendschutzes,
- bei Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes und Ahndung bei Verstößen gegen Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
- Informationen und Links zum Thema Jugendarbeit erhalten Sie über das Internetangebot des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit.
- Eine Auflistung bundesweiter unterstützender Einrichtungen, Vereine, Verbände und sozialer Kooperationen erfahren Sie auch aus dem Bundesmodellprogramm E&C des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Im Zentrum des Bundesmodellprogramms E&C stehen die Entwicklung und Chancen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen in sozialen Brennpunkten und strukturschwachen ländlichen Regionen.
Ansprechpartner
Landratsamt Wartburgkreis - Jugendamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Landratsamt
Bus: Stadtlinie A
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: und nach Vereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Bankverbindung
Landratsamt Wartburgkreis
Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis
IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10
BIC: HELADEF1WAK
Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse
Formulare
Richtlinie zur Förderung der Träger der reg. Jugendarb., des ehrenamtl. Engagements der Jugendl., von invest. Maßnahmen der Städte/Gemeinden, der schulbezog. Jugendarb. u. zur Anteilsfinanzierung der Betriebskosten für Jugendeinricht. an Städte/Gemeinden
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen.
Stadtverwaltung Eisenach - Fachdienst 26 - Kindertageseinrichtungen und Jugendzentrum
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Markt, Ecke Georgenstraße
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: City-Parkhaus, Sommerstraße
Anzahl: 308
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkhaus "Am Markt", Hinter der Mauer 3
Anzahl: 252
Gebühren: ja
Markt / Alexanderstraße
Bus: KVG-Stadt-Linien: 1, 2, 5, 6a, 7, 8, 9, 12b, 15
Markt (Georgenkirche)
Bus: Wartburgcity-Linie: 13
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di.  09:00 - 12:00 Uhr  Mi.  09:00 - 12:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Fr.  09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Unser Bürgerbüro hat zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet: Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Di.  08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mi.  07:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Fr.  08:00 - 13:00 Uhr Sa. 09:00 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.
Formulare, die Sie in Ihrer zuständigen Stelle erhalten können, sind:
- Antrag auf Übernahme von Teilnehmerbeiträgen
- Antrag der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
- Antrag zur Förderung von Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 20.12.2012