Jugendarbeit
Hier erhalten Sie Inforamtionen zum Thema Jugendarbeit.
Beschreibung
Die Jugendarbeit fördert die Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen und bereitet sie auf das Leben in der Gemeinschaft vor. Sie hilft ihnen, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt ihre Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln. Jugendarbeit knüpft an die Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt.
Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.
Bei Ihrer zuständigen Stelle erhalten Sie Anregungen und Hilfe
- bei der Organisation und Durchführung von Maßnahmen und Projekten in der Jugendarbeit (wie Ferienfreizeiten und Schulungen zum Erwerb der Jugendleiter-Card) sowie
- bei der Erarbeitung von Qualitätskriterien für Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit,
- für das Projektmanagement der regionalisierten Jugendarbeit,
- bei der Organisation von Maßnahmen des erzieherischen Jugendschutzes,
- bei Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes und Ahndung bei Verstößen gegen Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
- Informationen und Links zum Thema Jugendarbeit erhalten Sie über das Internetangebot des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit.
- Eine Auflistung bundesweiter unterstützender Einrichtungen, Vereine, Verbände und sozialer Kooperationen erfahren Sie auch aus dem Bundesmodellprogramm E&C des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Im Zentrum des Bundesmodellprogramms E&C stehen die Entwicklung und Chancen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen in sozialen Brennpunkten und strukturschwachen ländlichen Regionen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Weimar - Amt für Familie und Soziales
Adresse
Postfachadresse
Postfach 2014
99401 Weimar
Postfachadresse
Postfach 2014
99423 Weimar
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Anzahl: 30 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Linie:- Bus: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Frau D. Bauer
Telefon Festnetz: 03643 762-959
Frau S. Behrens
Telefon Festnetz: 03643 762-912
Frau C. Boye
Telefon Festnetz: 03643 762-517
Herr A. Brommont
Telefon Festnetz: 03643 762-945
E-Mail: jugendfoerderung@stadtweimar.de
Frau M. Dienemann
Telefon Festnetz: 03643 762-578
Herr R. Ermisch
Telefon Festnetz: 03643 762-925
Frau B. Grau
Telefon Festnetz: 03643 762-9882
Frau M. Greiser
Telefon Festnetz: 03643 762-864
Frau L. Hose
Telefon Festnetz: 03643 762-588
Frau S. Laue
Telefon Festnetz: 03643 762-953
Frau M. Leube
Telefon Festnetz: 03643 762-886
E-Mail: mandy.leube@stadtweimar.de
Frau C. Loch
Telefon Festnetz: 03643 762-581
Frau J. Massopust
Telefon Festnetz: 03643 762-787
Frau B. Pfers-Helbing
Telefon Festnetz: 03643 762-947
Herr D. Pohl
Telefon Festnetz: 03643 762-553
Frau D. Rauch
Telefon Festnetz: 03643 762-769
E-Mail: jugendfoerderung@stadtweimar.de
Frau S. Reif
Telefon Festnetz: 03643 762-516
Frau C. Renda
Telefon Festnetz: 03643 762-769
Frau S. Störl
Telefon Festnetz: 03643 762-960
Herr C. Theis
Telefon Festnetz: 03643 762-582
Frau K. Ulrbich
Telefon Festnetz: 03643 762-538
Frau K. Wiesner
Telefon Festnetz: 03643 762-960
Frau Dr. K. Wolf
Telefon Festnetz: 03643 762-525
erforderliche Unterlagen
Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.
Formulare, die Sie in Ihrer zuständigen Stelle erhalten können, sind:
- Antrag auf Übernahme von Teilnehmerbeiträgen
- Antrag der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
- Antrag zur Förderung von Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 20.12.2012