Heimaufsicht
Beschreibung
Stationäre Einrichtungen im Sinne des Thüringer Wohn- und Teilhabegesetzes (ThürWTG) sind Einrichtungen, die dem Zweck dienen, ältere, pflegebedürftige oder behinderte oder von Behinderung bedrohte volljährige Menschen aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie mit der Wohnraumüberlassung verpflichtend Pflege- oder Betreuungsleistungen zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten. Die Betreuung älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen erfolgt unter dem vorrangigen Ziel, ein an den Grundsätzen der Menschenwürde ausgerichtetes Leben in der Einrichtung zu sichern. Dabei kommt dem Schutz der Bewohner eine besondere Bedeutung zu.
Die Aufgaben der Heimaufsicht in Thüringen bestehen hauptsächlich in der Sicherung der Beratung der Bewohner, der Träger von Einrichtungen sowie der Einrichtungsleiter und Mitarbeiter. Die Heimaufsicht überwacht
- Altenpflegeheime,
- Kurzzeitpflegeeinrichtungen,
- Behinderteneinrichtungen sowie deren Außenwohngruppen,
- Suchteinrichtungen,
- Ambulant betreute Wohnformen.
Zuständigkeit
Zuständig für die Heimaufsicht ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Ansprechpartner
Thüringer Landesverwaltungsamt - Heimaufsicht - Referat 530
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja
Weimar Atrium
Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 0361 57332-1761
E-Mail: Ute.Singer@tlvwa.thueringen.de
Formulare
Weimar - Anzeige nach § 14 Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz (ThürWTG)
Anlage A zum Antrag auf Anerkennung eines niedrigschwelligen Betreuungsangebotes nach § 45 b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB XI
Gera - Anzeige nach § 14 Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz (ThürWTG)
Antrag auf Anerkennung eines niedrigschwelligen Betreuungsangebotes nach § 45 b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB XI
Suhl - Anzeige nach § 14 Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz (ThürWTG)
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesverwaltungsamt am 05.05.2015