Förderung für Neu- und Umbaumaßnahmen von Mietwohnungen Bewilligung

    Wohnungsbau Fördermittel für Mietwohnungen beantragen

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen für die Modernisierung von Mietwohnungen eine Förderung erhalten.

    Beschreibung

    Der Freistaat Thüringen fördert Mietwohnungen für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Dafür steht Ihnen das Förderprogramm nach der "Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2023 bis 2025" zur Verfügung. Die Auswahl der Fördervorhaben erfolgt über eine Programmanmeldung.  

    Zuständigkeit

    Anträge im Mietwohnungsbau bewilligt Ihnen die Thüringer Aufbaubank.

    Ansprechpartner

    Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts

    Adresse

    Hausanschrift

    Gorkistraße 9

    99084 Erfurt

    S-Finanzzentrum

    Postfachadresse

    Postfach 90 02 44

    99105 Erfurt

    Kontakt

    Fax: 0361 7447-271

    Telefon Festnetz: 0361 7447-0

    E-Mail: info@aufbaubank.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landratsamt Landkreis Eichsfeld - Referat Kreisentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Leinegasse 11

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1162

    37301 Heilbad Heiligenstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03606 650-1080

    Fax: 03606 650-9090

    E-Mail: kreisentwicklung@kreis-eic.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Dem Anmeldeformular sind die Unterlagen nach Nummer 5.2 der Anlage 1 zur Richtlinie beizufügen. Hierunter zählen etwa Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnungen nach der  Wohnflächenverordnung (WoFlV), Kostenberechnungen nach der DIN 276 und Bauablaufpläne.

    Nähere Auskünfte erteilt die Bewilligungsstelle.

    Formulare

    Im Rahmen der Übergangsbestimmung nach Nummer 15 der "Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2023 bis 2025" sowie der Abwicklung der nach ISSP und ThürModR-Mietwohnungen bewilligten Vorhaben sind die entsprechenden Formulare nach diesen Richtlinien zu verwenden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Programmanmeldungen nimmt die Thüringer Aufbaubank bis Ende November für das Folgejahr entgegen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Stichwörter

    Stadtentwicklung, Wohnungsbauförderung, Stadtsanierung, Miete, wohnen, Stadterneuerung, Stadtumbau

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de