Mitteilung über Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Befugnisse oder Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten Entgegennahme

    Strahlenschutzbeauftragte/-r: Bestellung - Anzeige

    Wenn Sie eine/n Strahlenschutzbeauftragte/n für Ihren Betrieb bestellen, dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Die Bestellung eines/einer Strahlenschutzbeauftragten im Rahmen einer strahlenschutzrechtlichen Genehmigung muss der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich angezeigt werden.

    Anzuzeigen sind ebenfalls:

    • Änderungen von Aufgaben und Befugnissen und
    • das Ausscheiden des/ der Strahlenschutzbeauftragten aus seiner/ ihrer Funktion.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an dasThüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) – Abteilung 6 – Referat 63.

    Ansprechpartner

    Für Thüringen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet erforderliche Fachkunde,
    • Führungszeugnis der Belegart „O“
    • Bestellungsschreiben mit Angaben zu Aufgaben, Befugnissen und Entscheidungsbereich oder Abbestellungsschreiben
    • Approbation (für medizinische Anwendungen)

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten im Rahmen strahlenschutzrechtlicher Genehmigungen muss schriftlich durch den Strahlenschutzverantwortlichen unter Vorlage von Unterlagen erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage gegen den Feststellungsbescheid

    Verfahrensablauf

    Nach erfolgter Mitteilung erfolgt eine Prüfung auf inhaltliche und fachliche Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Sofern Unterlagen oder Angaben fehlen, werden diese seitens der Behörde nachgefordert. Liegen alle Unterlagen bzw. Angaben vor, erhalten Sie im Ergebnis die Entscheidung in Form eines Bestätigungsschreibens. Sofern Gründe einer Bestätigung der Bestellung entgegenstehen, erhalten Sie einen Bescheid in dem festgestellt wird, dass die zu bestellende Person nicht als Strahlenschutzbeauftragter anzusehen ist.

    Fristen

    Bestellung, Änderungen des Aufgaben-  oder Entscheidungsbereichs oder Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten im Rahmen einer strahlenschutzrechtlichen Genehmigung sind unverzüglich anzuzeigen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Die Ausreichende Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten ist eine wichtige Genehmigungsvoraussetzung.

    Fehlende oder eine nicht ausreichende Anzahl von Strahlenschutzbeauftragt6en kann zu verwaltungsrechtlichen Maßnahmen, wie Einschränkungen des Betriebes/ Umganges bis hin zum Widerruf der Genehmigung, führen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz am 23.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2010 (von: Frank Plaue)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)