Bestellung einer verantwortlichen Personen nach dem Sprengstoffgesetz Anzeige

    Sprengstoff verantwortliche Personen anzeigen

    Wenn Sie im Besitz eines Betriebes sind, der den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, und eine verantwortliche Person nach dem Sprengstoffgesetz bestellen möchten, dann erhalten Sie hier Informationen dazu.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Inhaber eines Betriebes, der den Umgang oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, verantwortliche Personen nach dem Sprengstoffgesetz bestellen, müssen Sie die Bestellung der zuständigen Behörde mitteilen. Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz, Dezernat Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung, Standort Erfurt .

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt

    Adresse

    Postanschrift

    Tennstedter Staße 8/9

    99947 Bad Langensalza

    Lieferanschrift

    Linderbacher Weg 30

    99099 Erfurt

    Parkplatz: Besucherparkplatz
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 573831-000

    E-Mail: feuerwerk@tlv.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Anzeige nach § 21 Abs. 4 Sprengstoffgesetz (Verantwortliche Personen nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SprengG)

    Version

    Technisch erstellt am 09.07.2013 (von: Meyer, Verena)

    Technisch geändert am 19.12.2024 (von: Kirchner, Stefanie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung sind unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Betriebe, die der Bergaufsicht unterliegen, ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz zuständige Behörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 19.06.2024

    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2010 (von: Frank Plaue)

    Technisch geändert am 27.06.2024 (von: Nickl, Anne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)