Sprengstoff verantwortliche Personen anzeigen
Wenn Sie im Besitz eines Betriebes sind, der den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, und eine verantwortliche Person nach dem Sprengstoffgesetz bestellen möchten, dann erhalten Sie hier Informationen dazu.
Beschreibung
Wenn Sie als Inhaber eines Betriebes, der den Umgang oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, verantwortliche Personen nach dem Sprengstoffgesetz bestellen, müssen Sie die Bestellung der zuständigen Behörde mitteilen. Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz, Dezernat Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung, Standort Erfurt .
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt
Adresse
Lieferanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Besucherparkplatz
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Tennstedter Staße 8/9
99947 Bad Langensalza
Kontakt
Internet
Formulare
Anzeige nach § 21 Abs. 4 Sprengstoffgesetz (Verantwortliche Personen nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SprengG)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung sind unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Für Betriebe, die der Bergaufsicht unterliegen, ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz zuständige Behörde.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 19.06.2024
Stichwörter
Explosionsgefährliche Stoffe, Explosivstoff, Sprengstoffgesetz, Sprengstoff, gewerbliche Tätigkeit, Bestellung