Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung

    Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Sprengstoffverordnung beantragen

    Wenn Sie an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz  teilnehmen möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

    Beschreibung

    Für die Teilnahme an einem Lehrgang nach dem Sprengstoffgesetz benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz, Dezernat Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung, Standort Erfurt.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt

    Adresse

    Lieferanschrift

    Linderbacher Weg 30

    99099 Erfurt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Besucherparkplatz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Tennstedter Staße 8/9

    99947 Bad Langensalza

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 573831-000

    Fax: +49 361 573831-062

    E-Mail: feuerwerk@tlv.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Antrag zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    Fristen

    Der Antrag ist 8-10 Wochen vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang oder der Aufnahme der Tätigkeit als verantwortliche Person zu stellen.

    Kosten

    Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils gültigen Gebühren- oder Kostenordnung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Bescheinigung wird erteilt bei Vorliegen der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung zur Teilnahme an Lehrgängen nach dem Sprengstoffgesetz bzw. zur Aufnahme einer Tätigkeit als verantwortliche Person.

    Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Lehrgänge.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 21.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sprengstoffgesetz, Sprengstoff, Explosivstoff, Lehrgang, Zuverlässigkeit, verantwortliche Person

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de