• Heilbad Heiligenstadt (Landkreis Eichsfeld, Thüringen)
Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung

Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Sprengstoffverordnung beantragen

Wenn Sie an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz  teilnehmen möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Beschreibung

Für die Teilnahme an einem Lehrgang nach dem Sprengstoffgesetz benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz, Dezernat Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung, Standort Erfurt.

Ansprechpartner

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt

Adresse

Hausanschrift

Tennstedter Staße 8/9

99947 Bad Langensalza

dient als Postanschrift

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Lieferanschrift

Linderbacher Weg 30

99099 Erfurt

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 361 573831-000

E-Mail: feuerwerk@tlv.thueringen.de

Internet

Formulare

Antrag zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Version

Technisch erstellt am 09.07.2013

Technisch geändert am 17.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Der Antrag ist 8-10 Wochen vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang oder der Aufnahme der Tätigkeit als verantwortliche Person zu stellen.

Kosten

Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils gültigen Gebühren- oder Kostenordnung.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Bescheinigung wird erteilt bei Vorliegen der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung zur Teilnahme an Lehrgängen nach dem Sprengstoffgesetz bzw. zur Aufnahme einer Tätigkeit als verantwortliche Person.

Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Lehrgänge.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 21.03.2022

Version

Technisch erstellt am 12.10.2010

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Sprengstoffgesetz, verantwortliche Person, Lehrgang, Explosivstoff, Zuverlässigkeit, Sprengstoff

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024