Zuwendungsbestätigung

    Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung)

    Beschreibung

    Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) können nur dann als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie der Spender durch eine Zuwendungsbestätigung nachweist. Für Mitgliedsbeiträge an bestimmte Empfänger (z.B. Sport-, Kleingarten-, Tierzucht-, Karnevalsvereine, Vereine der Heimatpflege und Heimatkunde, Kulturvereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen) ist der Sonderausgabenabzug gesetzlich ausgeschlossen.

    Die Zuwendungsbestätigung wird vom Empfänger der Zuwendung ausgestellt. Der Zuwendungsempfänger muss die Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster erstellen. Die Zuwendungsbestätigung darf eine DIN A4-Seite nicht überschreiten und muss von einer zeichnungsberechtigten Person des Zuwendungsempfängers unterschrieben werden.

    Die verbindlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen wurden mit BMF-Schreiben vom 07.11.2013 (BStBl I S. 1333) ergänzt durch BMF-Schreiben vom 26.03.2014 (BStBl I S. 791) bekanntgegeben.  

    Muster für Zuwendungsbestätigungen gibt es für folgende Zuwendungen:

    • Geldzuwendungen an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststellen
    • Sachzuwendungen an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststellen
    • Geldzuwendungen/ Mitgliedsbeiträge an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG)
    • Sachzuwendungen an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG
    • Geldzuwendungen/ Mitgliedsbeiträge an politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes
    • Sachzuwendungen an politische Parteien im Sinne des Parteigesetzes
    • Geldzuwendungen/ Mitgliedsbeiträge an unabhängige Wählervereinigungen
    • Sachzuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen
    • Geldzuwendungen an inländische Stiftungen des öffentlichen Rechts
    • Sachzuwendungen an inländische Stiftungen des öffentlichen Rechts
    • Geldzuwendungen an inländische Stiftungen des privaten Rechts
    • Sachzuwendungen an inländische Stiftungen des privaten Rechts 
    • Sammelbestätigung über  Geldzuwendungen/ Mitgliedsbeiträge an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG)
    • Sammelbestätigung über Geldzuwendungen/ Mitgliedsbeiträge an politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes
    • Sammelbestätigung über Geldzuwendungen/ Mitgliedsbeiträge an unabhängige Wählervereinigungen
    • Sammelbestätigung über Geldzuwendungen an inländische Stiftungen des öffentlichen Rechts
    • Sammelbestätigung über Geldzuwendungen an inländische Stiftungen des privaten Rechts

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Zuständigkeit

    Empfänger der Spende oder des Mitgliedsbeitrags (z.B. gemeinnütziger Verein, Partei oder Stiftungen des privaten oder öffentlichen Rechts)

    Ansprechpartner

    Für Thüringen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Die verbindlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen sind nur von begünstigten Zuwendungsempfängern zu verwenden und können im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung unter Steuerformulare/Gemeinnützigkeit als ausfüllbare Datei abgerufen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung ausstellt oder veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 13.11.2017

    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2010 (von: Ingrid Schröder)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)