Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen Anzeige

    Sprengung anzeigen

    Eine Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen.

    Beschreibung

    Soll mit explosionsgefährlichen Stoffen gesprengt werden, muss die nach dem Sprengstoffgesetz verantwortliche Person dies der zuständigen Stelle anzeigen.

    Ergeben sich nach Erstattung der Anzeige Veränderungen gegenüber dem Inhalt der Anzeige oder der Unterlagen, muss dies ebenfalls angezeigt werden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz, Dezernat Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung, Standort Erfurt.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt

    Adresse

    Lieferanschrift

    Linderbacher Weg 30

    99099 Erfurt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Besucherparkplatz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Tennstedter Staße 8/9

    99947 Bad Langensalza

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 573831-000

    Fax: +49 361 573831-062

    E-Mail: feuerwerk@tlv.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Anzeige von Sprengungen nach § 1 der 3. SprengV / Änderungsanzeige von Sprengungen nach § 2 der 3. SprengV

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Lageplan (Absperrplan), maßstäblich
    • Berechnungs- und Planungsunterlagen
    • Sachverständigengutachten (wenn erforderlich)

    Fristen

    Die Anzeige muss rechtzeitig, bei Einzelsprengungen spätestens eine Woche, bei mehreren gleichartigen Sprengungen spätestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Sprengtermin bei der zuständigen Stelle eingehen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die rechtzeitige Kontaktaufnahme zu Ordnungsbehörde und Polizei sowie zu betroffenen Anliegern wird empfohlen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 21.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Explosion, Explosionsgefährliche Stoffe, Kampfmittel, Explosionsgefahr, Sprengstoff, Explosivstoff

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English