Anzeige zum Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen Entgegennahme

    Sprengstoffgesetz Anzeigepflichten § 14 SprengG

    Wenn Sie gewerblich mit explosionsgefährlichen und pyrotechnischen Stoffen umgehen, haben Sie gewissen Anzeigepflichten gegenüber der zuständigen Stelle.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit mit explosionsgefährliche Stoffen umgehen, müssen Sie folgendes der zuständigen Behörde anzeigen:

    • die Aufnahme des Betriebes,
    • die Eröffnung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle,
    • die Einstellung des Betriebes oder von Tätigkeiten,
    • die Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle,
    • die Bestellung oder Abberufung einer für die Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle verantwortlichen Person und
    • bei juristischen Personen den Wechsel einer nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Person.

    Eine Anzeigepflicht besteht ebenfalls für den Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 1 und 2 .

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Gesundheitlicher und Technischer Verbraucherschutz, Dezernat Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung Standort Erfurt.

    Für die Anzeige des Verkaufs von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 1 und 2 wenden Sie sich an die für die Verkaufsstelle zuständige Gewerbebehörde.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt

    Adresse

    Lieferanschrift

    Linderbacher Weg 30

    99099 Erfurt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Besucherparkplatz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Tennstedter Staße 8/9

    99947 Bad Langensalza

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 573831-000

    Fax: +49 361 573831-062

    E-Mail: feuerwerk@tlv.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige muss spätestens 14 Tage vor der beabsichtigten Aufnahme des Betriebes, der Eröffnung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle, und unverzüglich bei Einstellung oder Schließung, Bestellung oder Abberufung einer verantwortlichen Person bei der zuständigen Stelle eingehen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 21.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2024

    Stichwörter

    Kategorie 1, Verkauf von Kleinfeuerwerk, Verkauf von Kleinstfeuerwerk, Kategorie 2, pyrotechnische Gegenstände, Pyrotechnik, Explosivstoff

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de